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WIRKUNGSZIEL

Verbesserung der Verkehrssicherheit

Verbesserung der Verkehrssicherheit

2015
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Die Rahmenbedingungen für die Wahrnehmung der Aufgaben unterlagen zwischen der Planung des Wirkungsziels im BVA 2015 und der Umsetzung der Maßnahmen 2015 einer wesentlichen Änderung im Bereich der technischen Unterwegskontrollen gemäß § 58 KFG 1967:
Die vom Bund angebotene Unterstützung bei Einsätzen zu technischen Unterwegskontrollen gemäß § 58 KFG 1967 wurde in der Vergangenheit von 6 Bundesländern in Anspruch genommen. In den letzten 5 Jahren fanden von der Gesamtzahl der vom Bund unterstützten technischen Unterwegskontrollen jährlich rund 400 Einsätze (entspricht durchschnittlich 33,33 Einsätze pro Monat) im Bundesland Wien statt.
Beginnend mit Juni 2015 hat Wien nun Vorkehrungen getroffen, um die Einsätze zu technischen Unterwegskontrollen ohne eine diesbezügliche Unterstützung des Bundes vorzunehmen. Da im Bundesland Wien mit den personellen und technischen Ressourcen von Seiten der Landesprüfstelle Wien und der Landesverkehrsabteilung der Polizei Wien das Auslangen gefunden wird, besteht seither kein Bedarf mehr an einer Mitwirkung des Bundes bei der Durchführung der technischen Unterwegskontrollen. Sohin entfiel von Juni bis Dezember die geplante Endsendung von technischen Unterwegskontrollen Bundes in Wien. Es fanden 2015 daher 417 vom Bund unterstützte technische Unterwegskontrollen statt. Diese unterjährige Änderung kann in den Zielen nicht abgebildet werden. Dementsprechend wird ein Istzustand von 650 Einsätzen ausgewiesen.
Parallel dazu übernahm die ASFINAG operativ die technischen Unterwegskontrollen von der Bundesanstalt für Verkehr per 01.07.2015. Die ASFINAG hat, wie zuvor die Bundesanstalt für Verkehr, als Basis für die Durchführung der technischen Unterwegskontrollen mit den Bundesländern Burgenland, Steiermark, Kärnten, Tirol und Vorarlberg Verträge abgeschlossen, in denen die operative Mitwirkung der ASFINAG an technischen Unterwegskontrollen vereinbart wird.

Verkehrsunfälle verursachen menschliches Leid und hohe volkswirtschaftliche Kosten. Die Senkung der Unfallzahlen ist daher aus sozialen, ökologischen und volkswirtschaftlichen Gründen geboten. Bewusstseinsbildende Maßnahmen wie Sicherheitsuntersuchungen und technische Unterwegskontrollen tragen wesentlich zur Verbesserung der Verkehrssicherheit bei. Die diesbezüglichen Kennzahlen zeigen eine weitgehend stabile Entwicklung.