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KENNZAHL

Technische Unterwegskontrollen mit mobilen Prüfzügen

2015
Kennzahl nicht erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Die Rahmenbedingungen für die Wahrnehmung der Aufgaben unterlagen zwischen der Planung des Wirkungsziels im BVA 2015 und der Umsetzung der Maßnahmen 2015 einer wesentlichen Änderung im Bereich der technischen Unterwegskontrollen gemäß § 58 KFG 1967:
Die vom Bund angebotene Unterstützung bei Einsätzen zu technischen Unterwegskontrollen gemäß § 58 KFG 1967 wurde in der Vergangenheit von 6 Bundesländern in Anspruch genommen. In den letzten 5 Jahren fanden von der Gesamtzahl der vom Bund unterstützten technischen Unterwegskontrollen jährlich rund 400 Einsätze (entspricht durchschnittlich 33,33 Einsätze pro Monat) im Bundesland Wien statt.
Beginnend mit Juni 2015 hat Wien nun Vorkehrungen getroffen, um die Einsätze zu technischen Unterwegskontrollen ohne eine diesbezügliche Unterstützung des Bundes vorzunehmen. Da im Bundesland Wien mit den personellen und technischen Ressourcen von Seiten der Landesprüfstelle Wien und der Landesverkehrsabteilung der Polizei Wien das Auslangen gefunden wird, besteht seither kein Bedarf mehr an einer Mitwirkung des Bundes bei der Durchführung der technischen Unterwegskontrollen. Sohin entfiel von Juni bis Dezember die geplante Endsendung von technischen Unterwegskontrollen des Bundes in Wien. Es fanden 2015 daher 417 vom Bund unterstützte technische Unterwegskontrollen statt. Diese unterjährige Änderung kann in den Zielen nicht abgebildet werden. Dementsprechend wird ein Istzustand von 650 Einsätzen ausgewiesen.
Parallel dazu übernahm die ASFINAG operativ die technischen Unterwegskontrollen von der Bundesanstalt für Verkehr per 01.07.2015. Die ASFINAG hat, wie zuvor die Bundesanstalt für Verkehr, als Basis für die Durchführung der technischen Unterwegskontrollen mit den Bundesländern Burgenland, Steiermark, Kärnten, Tirol und Vorarlberg Verträge abgeschlossen, in denen die operative Mitwirkung der ASFINAG an technischen Unterwegskontrollen vereinbart wird.


Quelle

Bundesanstalt für Verkehr, Tätigkeitsbericht gemäß § 58 Abs. 2b KFG 1967

Berechnungsmethode

Rückblickende Zählung der Einsätze