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MASSNAHME

Umsetzung der Maßnahmen aus dem Verkehrssicherheitsprogramm 2011 bis 2020 mit dem Schwerpunkt auf bewusstseinsbildende Maßnahmen

2015
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Anteil der bewusstseinsbildenden Sicherheitsempfehlungen, die durch Maßnahmen umgesetzt werden

Details zur Kennzahl

2015

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

13,5

%

Zielzustand

10

%

Erläuterung der Entwicklung

Es konnte ein Istwert 2015 erreicht werden der über dem geplanten Zielwert 2015 liegt. 13,5% der ausgesprochenen Sicherheitsempfehlungen wurden innerhalb des Jahres umgesetzt.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2011

Ausgangspunkt der Planung

0


Quelle

Bundesanstalt für Verkehr, Sicherheitsbericht gemäß § 19 UUG 2005

Berechnungsmethode

100/ Anzahl der früheren (Zeitraum: 5 Jahre) im Rahmen von unabhängigen Sicherheitsuntersuchungen von Unfällen und Störungen ausgesprochenen Sicherheitsempfehlungen * Anzahl der im Anschluss an früher ausgesprochene Sicherheitsempfehlungen getroffenen Maßnahmen

Kennzahl: Anzahl der durchgeführten Einsätze der technischen Unterwegskontrollen mit mobilen Prüfzügen zur Bewusstseinsbildung

Details zur Kennzahl

2015

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

650

Anzahl

Zielzustand

650

Anzahl

Erläuterung der Entwicklung

Die Rahmenbedingungen für die Wahrnehmung der Aufgaben unterlagen zwischen der Planung des Wirkungsziels im BVA 2015 und der Umsetzung der Maßnahmen 2015 einer wesentlichen Änderung im Bereich der technischen Unterwegskontrollen gemäß § 58 KFG 1967:
Die vom Bund angebotene Unterstützung bei Einsätzen zu technischen Unterwegskontrollen gemäß § 58 KFG 1967 wurde in der Vergangenheit von 6 Bundesländern in Anspruch genommen. In den letzten 5 Jahren fanden von der Gesamtzahl der vom Bund unterstützten technischen Unterwegskontrollen jährlich rund 400 Einsätze (entspricht durchschnittlich 33,33 Einsätze pro Monat) im Bundesland Wien statt.
Beginnend mit Juni 2015 hat Wien nun Vorkehrungen getroffen, um die Einsätze zu technischen Unterwegskontrollen ohne eine diesbezügliche Unterstützung des Bundes vorzunehmen. Da im Bundesland Wien mit den personellen und technischen Ressourcen von Seiten der Landesprüfstelle Wien und der Landesverkehrsabteilung der Polizei Wien das Auslangen gefunden wird, besteht seither kein Bedarf mehr an einer Mitwirkung des Bundes bei der Durchführung der technischen Unterwegskontrollen. Sohin entfiel von Juni bis Dezember die geplante Endsendung von technischen Unterwegskontrollen des Bundes in Wien. Es fanden 2015 daher 417 vom Bund unterstützte technische Unterwegskontrollen statt. Diese unterjährige Änderung kann in den Zielen nicht abgebildet werden. Dementsprechend wird ein Istzustand von 650 Einsätzen ausgewiesen.
Parallel dazu übernahm die ASFINAG operativ die technischen Unterwegskontrollen von der Bundesanstalt für Verkehr per 01.07.2015. Die ASFINAG hat, wie zuvor die Bundesanstalt für Verkehr, als Basis für die Durchführung der technischen Unterwegskontrollen mit den Bundesländern Burgenland, Steiermark, Kärnten, Tirol und Vorarlberg Verträge abgeschlossen, in denen die operative Mitwirkung der ASFINAG an technischen Unterwegskontrollen vereinbart wird.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2011

Ausgangspunkt der Planung

650


Quelle

Bundesanstalt für Verkehr, Tätigkeitsbericht gemäß § 58 Abs. 2b KFG 1967

Berechnungsmethode

Rückblickende Zählung der Einsätze

Meilenstein: Vorbereitung und Durchführung einer bewusstseinsbildenden Kampagne abgestimmt auf aktuelle Schwerpunkte der Unfallstatistik

Details zum Meilenstein

2015

Istzustand (2015)

Die bmvit-internen Vorbereitungen für die bewusstseinsbildende Kampagne 2015/2016 zum Thema Geschwindigkeit sind abgeschlossen. Die inhaltliche Einvernehmensherstellung mit dem BMF wurde im Dezember 2015 abgeschlossen.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2011

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

2013: Durchführung einer bewusstseinsbildenden Kampagne zum Thema „Pass auf mich auf“ und Evaluierung dieser Maßnahme

Zielzustand (Datum)

22. Dezember 2015

Zielzustand (Beschreibung)

Vorbereitung und Durchführung einer bewusstseinsbildenden Kampagne 2015/2016 abgestimmt auf aktuelle Schwerpunkte der Unfallstatistik

Erläuterung der Entwicklung

Die bmvit-internen Vorbereitungen für die bewusstseinsbildende Kampagne 2015/2016 zum Thema Geschwindigkeit sind weitestgehend abgeschlossen. Die Durchführung der Kampagne erfolgt nach Mittelfreigabe durch das BMF.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

überwiegend

Meilenstein: 5. Ausschreibung des Verkehrssicherheitsfonds (Thema in Abhängigkeit vom Österreichischen Verkehrssicherheitsprogramm und der Entwicklung der Unfallstatistik) Evaluierung der Wirksamkeit der umgesetzten Projekte

Details zum Meilenstein

2015

Istzustand (2015)

Die 5. Ausschreibung des Verkehrssicherheitsfonds zum Thema "Freiheit auf 2-Rädern" • Aber sicher!“ wurde am 20. April veröffentlicht. Projekte konnten bis Juli 2015 eingereicht werden. Von 23 eingereichten Projekten wurden 10 Projekte als förderungswürdig beurteilt.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2011

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

2013: Förderung von Projekten zum Thema „aufmerksam.konzentriert.unterwegs“ (2. Ausschreibung des Verkehrssicherheitsfonds) sowie zum Thema „Vorsicht.Kinder.Rücksicht“ (3. Ausschreibung des Verkehrssicherheitsfonds) und Evaluierung der geförderten Projekte

Zielzustand (Datum)

19. April 2015

Zielzustand (Beschreibung)

5. Ausschreibung des Verkehrssicherheitsfonds (Thema in Abhängigkeit vom Österreichischen Verkehrssicherheitsprogramm und der Entwicklung der Unfallstatistik); Evaluierung der Wirksamkeit der umgesetzten Projekte

Erläuterung der Entwicklung

Die 5. Ausschreibung des Verkehrssicherheitsfonds zum Thema „Freiheit auf 2-Rädern“ • Aber sicher!“ wurde am 20. April 2015 veröffentlicht. Projekte konnten bis Juli 2015 eingereicht werden. Von den 23 eingereichten Projekten wurden 10 Projekte durch den Beirat des Österreichischen Verkehrssicherheitsfonds als förderungswürdig beurteilt. Für alle geförderten Projekte ist eine Selbstevaluierung der Wirkungen durch den/die FörderungsnehmerIn vorgesehen. Dazu sind vom/von der FörderungsnehmerIn angestrebte Ziele und überprüfbare Indikatoren bezüglich der Wirkungen des eingereichten Projektes im Vorhinein festzulegen, zugrunde liegende Wirkungsketten zu detaillieren und ein Konzept zur nachvollziehbaren Überprüfungsmethode der Erreichung dieser Ziele vorzulegen.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze