Zum Menü springen Zum Inhalt springen Zum Footer springen Suchen Seite downloaden Seite teilen
Ergebnisse werden geladen. Dies kann bis zu einer Minute dauern.
WIRKUNGSZIEL

Verbesserung der Verkehrssicherheit

2017
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Vorhaben

Ein Vorhaben ist ein Bündel an Tätigkeiten, welche durch die Ressorts erbracht werden. Hierbei werden zwei Arten von Vorhaben unterschieden:

Bei Regelungsvorhaben handelt es sich etwa um Bundesgesetze, Verordnungen und zwischenstaatliche Vereinbarungen. Sonstige Vorhaben stellen beispielsweise große Bauprojekte, Infrastrukturvorhaben oder größere Anschaffungen dar.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Im Rahmen des Wirkungsziels 1 „Verbesserung der Verkehrssicherheit“ zeigt die Kennzahl 41.1.1 „Anteil der bewusstseinsbildenden Sicherheitsempfehlungen, die durch Maßnahmen umgesetzt werden“ eine weitgehend stabile Entwicklung.
Die Sicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes (SUB) ist für die Untersuchung von Unfällen in der Schifffahrt, mit Seilbahnen, Schienen- und Zivilluftfahrzeugen in Österreich zuständig. Das Ziel dieser Untersuchungen ist die Feststellung der wahrscheinlichen Ursachen und die Ausarbeitung von Sicherheitsempfehlungen zur Vermeidung gleichartiger Vorkommnisse. Sicherheitsempfehlungen sind Verbesserungsvorschläge, die von den angesprochenen Stellen, wie Behörden, Herstellern, Verkehrsunternehmen ua, umgesetzt werden sollten. Sie dienen der Vermeidung von gleichartigen oder weiteren Unfällen. Eine kontinuierliche Umsetzung der ausgesprochenen Sicherheitsempfehlungen trägt daher maßgeblich zur stetigen Verbesserung der Verkehrssicherheit bei.
Die Rahmenbedingungen der Kennzahl 41.1.2 „Durchzuführende Einsätze der technischen Unterwegskontrollen mit mobilen Prüfzügen zur Bewusstseinsbildung“ haben sich Mitte 2015 verändert (Zuständigkeitswechsel von der Bundesanstalt für Verkehr (BAV) zur ASFINAG und Wegfall der technischen Unterwegskontrollen im Bundesland Wien). Diese Veränderung hatte Auswirkungen auf die Entwicklung der Kennzahl. Dennoch wurde ein leichter Anstieg der beim Bund verbliebenen technischen Unterwegskontrollen im Jahr 2016 verzeichnet. Auch 2017 wurde das Angebot der ASFINAG von den Bundesländern intensiv in Anspruch genommen und es fanden um insgesamt 20 mehr Einsätze der technischen Unterwegskontrollen mit mobilen Prüfzügen statt als ursprünglich geplant. Bei technischen Unterwegskontrollen werden Fahrzeuge in schlechtem Zustand, die eine Gefährdung für die anderen Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer darstellen beziehungsweise auch Unfälle verursachen könnten, aus dem Verkehr gezogen. Zusätzlich werden Schädigungen an der Infrastruktur durch diese schadhaften Fahrzeuge verhindert. Eine höhere Anzahl der Einsätze führt daher ebenso zu einer Erhöhung der Verkehrssicherheit.

Verkehrsunfälle verursachen menschliches Leid und hohe volkswirtschaftliche Kosten. Die Senkung der Unfallzahlen ist daher aus sozialen, ökologischen und volkswirtschaftlichen Gründen geboten. Bewusstseinsbildende Maßnahmen wie Sicherheitsuntersuchungen und technische Unterwegskontrollen, welche in Zusammenarbeit mit dem BMI durchgeführt werden, tragen wesentlich zur Verbesserung der Verkehrssicherheit bei. Ebenso erfolgte eine Evaluierung der bewusstseinsbildenden Verkehrssicherheitskampagne 2015/2016 zum Thema Geschwindigkeit. Damit konnte ein Meilenstein des Wirkungsziels abgeschlossen werden. Die Ergebnisse dieser Evaluierung werden ebenso in der Gestaltung künftiger Kampagnen berücksichtigt. Aufgrund der erzielten Einvernehmensherstellung mit dem BMF zu den VSF-Richtlinien, wurde zusätzlich der Grundstein für den Abschluss eines weiteren Meilensteins gelegt.