20 % der Sicherheitsempfehlungen wurden innerhalb des Jahres 2017 umgesetzt. Die kontinuierliche Umsetzung der ausgesprochenen Sicherheitsempfehlungen, welche sich an Behörden, Hersteller, Verkehrsunternehmen u. a. richten, trägt maßgeblich zur stetigen Verbesserung der Verkehrssicherheit bei und dient der Vermeidung gleichartiger Vorkommnisse.
Quelle
Bundesanstalt für Verkehr (BAV), Sicherheitsbericht gemäß § 19 UUG 2005
Berechnungsmethode
100 / Anzahl der früheren (Zeitraum: 5 Jahre) im Rahmen von unabhängigen Sicherheitsuntersuchungen von Unfällen und Störungen ausgesprochenen Sicherheitsempfehlungen * Anzahl der im Anschluss an früher ausgesprochene Sicherheitsempfehlungen getroffenen Maßnahmen