MASSNAHME
Umsetzung der Maßnahmen aus dem Verkehrssicherheitsprogramm 2011 bis 2020 mit dem Schwerpunkt auf bewusstseinsbildende Maßnahmen
Umsetzung der Maßnahmen aus dem Verkehrssicherheitsprogramm 2011 bis 2020 mit dem Schwerpunkt auf bewusstseinsbildende Maßnahmen
Massnahme überwiegend erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Anteil der bewusstseinsbildenden Sicherheitsempfehlungen, die durch Maßnahmen umgesetzt werden
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
20%
Zielzustand
20%
Erläuterung der Entwicklung
20 % der Sicherheitsempfehlungen wurden innerhalb des Jahres 2017 umgesetzt.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2014
Ausgangspunkt der Planung
20
Quelle
Bundesanstalt für Verkehr (BAV), Sicherheitsbericht gemäß § 19 UUG 2005
Berechnungsmethode
100 / Anzahl der früheren (Zeitraum: 5 Jahre) im Rahmen von unabhängigen Sicherheitsuntersuchungen von Unfällen und Störungen ausgesprochenen Sicherheitsempfehlungen * Anzahl der im Anschluss an früher ausgesprochene Sicherheitsempfehlungen getroffenen Maßnahmen
Kennzahl: Durchzuführende Einsätze der technischen Unterwegskontrollen mit mobilen Prüfzügen zur Bewusstseinsbildung
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
475Anzahl
Zielzustand
455Anzahl
Erläuterung der Entwicklung
Es fanden 2017 475 vom Bund unterstützte technische Unterwegskontrollen statt. Diese wurden vertragsbedingt von der ASFINAG in Zusammenarbeit mit dem BMI in den Bundesländern Burgenland, Steiermark, Kärnten, Tirol und Vorarlberg durchgeführt.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2014
Ausgangspunkt der Planung
455
Quelle
ASFINAG
Berechnungsmethode
Rückblickende Zählung der Einsätze
Meilenstein: Evaluierung der bewusstseinsbildenden Kampagne 2015/2016
Details zum Meilenstein
Istzustand (2017)
Evaluierung der Kampagne 2015/2016 zum Thema Geschwindigkeit mittels CAST-Methode liegt vor.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2016
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Die bmvit-internen Vorbereitungen für die bewusstseinsbildende Kampagne 2015/2016 zum Thema Geschwindigkeit sind abgeschlossen. Die inhaltliche Einvernehmensherstellung mit dem BMF wurde im Dezember 2015 abgeschlossen.
Zielzustand (Datum)
30. Dezember 2017
Zielzustand (Beschreibung)
Evaluierung der Kampagne 2015/2016 mittels CAST-Methode; Erkenntnisse aus der Evaluierung werden bei der Vorbereitung und Durchführung der bewusstseinsbildenden Kampagne 2018/2019 entsprechend berücksichtigt
Erläuterung der Entwicklung
Die Evaluierungsergebnisse der bewusstseinsbildenden Kampagne 2015/2016 zum Thema Geschwindigkeit liegen vor und werden bei der Gestaltung künftiger Kampagnen berücksichtigt.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze
Meilenstein: Ausschreibung des Verkehrssicherheitsfonds
Details zum Meilenstein
Istzustand (2017)
VSF-Richtlinie wurde aktualisiert; die Ausschreibung wurde noch nicht gestartet
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2016
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Im Rahmen der 5. Ausschreibung des Verkehrssicherheitsfonds zum Thema „Freiheit auf 2-Rädern • Aber sicher!“ wurden 23 Förderansuchen fristgerecht eingebracht, wovon der Beirat des VSF HBM in seiner Sitzung am 29.09.2015 10 Projekte zur Förderung empfohlen hat. HBM hat sich der Empfehlung angeschlossen und die Förderung der Projekte genehmigt.
Zielzustand (Datum)
30. Dezember 2017
Zielzustand (Beschreibung)
7. Ausschreibung des Verkehrssicherheitsfonds (Thema in Abhängigkeit vom Österreichischen Verkehrssicherheitsprogramm und der Entwicklung der Unfallstatistik); Evaluierung der Wirksamkeit der umgesetzten Projekte
Erläuterung der Entwicklung
Ausschreibungen des VSF erfolgen auf Basis gültiger VSF-Richtlinien. Eine Aktualisierung der Richtlinie wurde im April 2016 dem BMF zur Einvernehmensherstellung übermittelt. Bis zum Stichtag 31.12.2017 konnte noch kein Einvernehmen erzielt werden, weshalb es an einer wesentlichen Grundlage für die Ausschreibung fehlte. Seit 14.05.2018 liegt die Freigabe der aktualisierten VSF-Richtlinien durch das BMF vor. Auf Basis dieser aktualisierten VSF-Richtlinie wird nun die 6. Ausschreibung des VSF vorbereitet.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
überwiegend