MASSNAHME
Umsetzg. der EU-HWRL, Erhaltung, Verbessrg. und Erneuerg. der Wirkung von Schutzmaßn. u. d. Schutzwälder sowie Einzugsgebietsbewirtschaftung
Umsetzung der EU-Hochwasserrichtlinie, Erhaltung, Verbesserung und Erneuerung der Wirkung von Schutzmaßnahmen gegen Naturgefahren und der Schutzwälder sowie Einzugsgebietsbewirtschaftung
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Anteil der Schutzwälder mit ausreichend hoher Schutzwirkung
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
42%
Zielzustand
42%
Erläuterung der Entwicklung
Zwar wurde bereits im Jahr 2016 mit der Datenaufnahme der Parameter für „Wälder mit Objektschutzwirkung“ im Gelände begonnen. Die aktuellen Daten werden durch die Ämter der Landesregierungen (Landesforstdirektionen/Landesforstinspektionen) aber erst im 2. Halbjahr 2017 dem BMLFUW/Forstsektion zur Genehmigung vorgelegt und stehen erst mit Jahresende 2017 zur Verfügung. Für das Jahr 2016 wird daher vorläufig der Istzustand 2015 weitergeführt. Auf Grund erster Abschätzungen kann davon ausgegangen werden, dass der Zielzustand für 2016 eingehalten werden kann.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2014
Ausgangspunkt der Planung
42
Quelle
BMLFUW
Berechnungsmethode
Jährliche Abschätzung der Schutzfunktionalität (Bezirksrahmenplanung) unterlegt mit Erfahrungswerten aus praktischen Projektdurchführungen, wo standörtlich 30 Parameter erhoben werden (www.naturgefahren.at/massnahmen/isdw – nähere Informationen); dargestellt wird die ausreichend hohe Schutzwirkung; Anmerkung: Bis 2015 werden nur gemäß VO Ländliche Entwicklung förderbare "Wälder mit Objektschutzwirkung" erhoben. Ab 2016 erfolgt eine Ausweitung auf nicht förderbare "Wälder mit Objektschutzwirkung".
Meilenstein: Die Hochwasserrisikomanagementpläne werden an die Kommission übermittelt.
Details zum Meilenstein
Istzustand (2016)
Die Hochwasserrisikomanagementpläne wurden mit 22.3.2016 an die Kommission übermittelt.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2015
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Die Hochwasserrisikomanagementpläne treten mit 22.12.2015 in Kraft.
Zielzustand (Datum)
21. März 2016
Zielzustand (Beschreibung)
Die Hochwasserrisikomanagementpläne werden mit 22.3.2016 an die Kommission übermittelt.
Erläuterung der Entwicklung
Die Hochwasserrisikomanagementpläne wurden wie vorgesehen an die Kommission übermittelt.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze