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WIRKUNGSZIEL

Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und der Lebensräume vor den Naturgefahren Hochwasser, Lawinen, Muren, Steinschlag und Hangrutschungen

2016
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Vorhaben

Ein Vorhaben ist ein Bündel an Tätigkeiten, welche durch die Ressorts erbracht werden. Hierbei werden zwei Arten von Vorhaben unterschieden:

Bei Regelungsvorhaben handelt es sich etwa um Bundesgesetze, Verordnungen und zwischenstaatliche Vereinbarungen. Sonstige Vorhaben stellen beispielsweise große Bauprojekte, Infrastrukturvorhaben oder größere Anschaffungen dar.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Gegenüber dem Vergleichszeitraum haben sich die naturräumlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen nicht verändert. Das Risikopotenzial durch Naturgefahren in Österreich ist – in Abhängigkeit der Klimaentwicklung und des Witterungsverlaufs – latent hoch und erfordert eine nachhaltige Fortsetzung der Schutzleistungen der Wildbach- und Lawinenverbauung sowie der Bundeswasserbauverwaltung auf konstantem Niveau. Eine Verlagerung der Investitionen von der Errichtung neuen Schutzes in Richtung der Erhaltung und Erneuerung des Schutzbestandes ist im Gange, führt jedoch zu keiner Änderung des Finanzierungsbedarfs für den Bundesvoranschlag. Dabei ist auf das implizite Risiko des globalen Rückgangs der Schutzleistung bei Verringerung der Investitionen hinzuweisen, da aktuell der altersbedingte Wirkungsverlust („Abschreibung der Schutzbauten“) gerade durch Neuinvestitionen kompensiert werden kann. Widrigenfalls wäre mittelfristig mit einer deutlichen Ausweitung von Gefahrenzonen zu rechnen. Dieser Trend kann – obwohl heute noch nicht gesichert abschätzbar – bei Verstärkung der klimabedingten Risiken noch verstärkt werden. Hohe Relevanz hat die zunehmende Nachfrage der Bevölkerung auf Naturgefahreninformationen und Risikokommunikation, der auch als Anspruch iSd Umweltinformationsgesetzes sowie der INSPIRE-RL ausgeprägt ist. Dieser Anspruch kann im Bereich der Wildbach- und Lawinenverbauung sowie der Bundeswasserbauverwaltung nur durch eine intensive Kombination von digitaler Datenbereitstellung und lokaler Präsenz für Beratung und Expertise der Bevölkerung und kommunalen Entscheider gewährleistet werden. Den steigenden Anforderungen für die Sicherheit und den Bestand der Schutzanlagen (einschließlich Haftungsrisiken) kann durch die Weiterentwicklung der technischen Standards und die Etablierung des – in Kooperation mit den Kommunen und Wassergenossenschaften entwickelten – Erhaltungsmanagements gewährleistet werden. Der zunehmenden Verlagerung der Entwicklungs- und Siedlungstätigkeit in Hanglagen wird durch eine strategische und legistische Weiterentwicklung des Risikomanagements für Steinschlag- und Rutschungsgefahren entsprochen.
Auch im internationalen und nationalen Kontext konnten im Rahmen der Ressortstrategie Vorsorge Schwerpunkte für die Positionierung Österreichs als Kompetenzzentrum des Naturgefahrenmanagements sowie als Knotenpunkt internationaler Fachnetzwerke (Interpraevent, FAO, PLANALP, EUSALP) gesetzt werden.

Der Schutz der österreichischen Bevölkerung und ihres Lebensraums vor Naturgefahren konnte auch im Jahr 2016 – bereits unter Bezugnahme auf den strategischen Rahmen der Hochwasserrisikomanagementpläne – vollständig erreicht werden. Darüber hinaus ist es auch für den Sektor der gravitativen Naturgefahren (Steinschlag, Rutschung) gelungen, im Rahmen der Österreichischen Raumordnungskonferenz eine kompetenzübergreifende politische Strategie (ÖROK-Empfehlung 54) zu etablieren.
Im Bereich der Wildbach- und Lawinenverbauung konnten in allen 6 Kernleistungsfeldern (Naturgefahreninformation, Gefahrenzonenplanung, Sachverständigentätigkeit, Maßnahmenplanung, Maßnahmensetzung, Förderungsmanagement) sämtliche gesetzten Ziele und Vorgaben umgesetzt werden.
Hervorzuheben sind die erreichte Flächendeckung mit Gefahrenzonenplänen (100 % Ausstattung aller Gemeinden mit Einzugsgebieten nach § 99 ForstG) sowie die vollständige Umsetzung von 756 Schutzmaßnahmen der Wildbach- und Lawinenverbauung mit Gesamtinvestitionen von € 141,5 Mio. (davon € 77,7 Mio. Bundesmittel). Im Bereich der Bundeswasserbauverwaltung wurden insgesamt 588 Maßnahmen mit einem förderrelevanten Investitionsvolumen von 116,0 Mio. € (davon 60,3 Mio. € Bundesmittel) neu genehmigt. Der hohe Wirkungsgrad der bestehenden Schutzmaßnahmen konnte durch die Verhinderung zahlreicher Katastrophen in gesicherten Einzugsgebieten nachgewiesen werden.
Die Wirkungen der Maßnahmen bestätigen im Wesentlichen die festgelegten Schutzziele und Schutzstrategien, sodass das abstrakte Schutzniveau in Österreich nachweislich gestiegen ist. Insbesondere tragen die Wirkung der Gefahrenzonenpläne in der Raumplanung sowie die Umsetzung neuer Schutzvorhaben bzw. die Erhaltung des Bestandes zur signifikanten Risikoreduktion bei. Die Folgen des Klimawandels haben in wenigen Fällen zur Überschreitung des technischen Sicherheitsniveaus von Schutzanlagen geführt und machen eine weitere Anpassung der Sicherheitsstandards für Schlüsselbauwerke erforderlich. Die intensive Schulung lokaler Akteure in den Aufgaben der Eigenvorsorge, Wildbachaufsicht und Bauwerkszustandsaufsicht haben die Selbsthilfefähigkeit auf kommunaler Ebene drastisch erhöht. Aktuelle Studien der Universität für Bodenkultur belegen weiters die hohe lokale Wertschöpfung und den Sicherheitsgewinn durch die Maßnahmen der WLV.