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WIRKUNGSZIEL

Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und der Lebensräume vor den Naturgefahren Hochwasser, Lawinen, Muren, Steinschlag und Hangrutschungen

2017
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Vorhaben

Ein Vorhaben ist ein Bündel an Tätigkeiten, welche durch die Ressorts erbracht werden. Hierbei werden zwei Arten von Vorhaben unterschieden:

Bei Regelungsvorhaben handelt es sich etwa um Bundesgesetze, Verordnungen und zwischenstaatliche Vereinbarungen. Sonstige Vorhaben stellen beispielsweise große Bauprojekte, Infrastrukturvorhaben oder größere Anschaffungen dar.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Gegenüber dem Vergleichszeitraum haben sich die naturräumlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen nicht wesentlich verändert. Das Risikopotential durch Naturgefahren in Österreich ist – in Abhängigkeit der Klimaentwicklung und des Witterungsverlaufs – latent hoch (z.B. befinden sich ca. 20 % des österreichischen Gesamtgebäudebestandes im Einflussbereich von Hochwasser, Muren, Lawinen, Steinschlag oder Rutschungen) und erfordert eine nachhaltige Fortsetzung der Schutzleistungen der Wildbach- und Lawinenverbauung sowie der Bundeswasserbauverwaltung auf konstantem Niveau. Eine Verlagerung der Investitionen von der Errichtung neuen Schutzes in Richtung der Erhaltung und Erneuerung des Schutzbestandes (so befinden sich allein in wildbach- und lawinenrelevanten Einzugsgebieten ca. 250.000 Schutzinfrastrukturbauwerke) ist im Gange, führt jedoch zu keiner Änderung des Finanzierungsbedarfs für den Bundesvoranschlag. Dabei ist auf das implizite Risiko des globalen Rückgangs der Schutzleistung bei Verringerung der Investitionen hinzuweisen, da aktuell der altersbedingte Wirkungsverlust (»Abschreibung der Schutzbauten«) gerade durch Neuinvestitionen kompensiert werden kann. Widrigenfalls wäre mittelfristig mit einer deutlichen Ausweitung von Gefahrenzonen zu rechnen. Dieser Trend kann – obwohl heute noch nicht gesichert abschätzbar – bei Verstärkung der klimabedingten Risiken noch intensiviert werden. Hohe Relevanz hat die zunehmende Nachfrage der Bevölkerung auf Naturgefahreninformationen (z.B. im Rahmen der Umsetzung der EU-Hochwasserrichtlinie, aber auch im Rahmen der Sachverständigentätigkeit und Beratungsleistung im Raumordnungs-, Widmungs- oder Bauverfahren durch die Dienststellen) und Risikokommunikation, der auch als Anspruch im Sinne des Umweltinformationsgesetzes sowie der INSPIRE-RL ausgeprägt ist. Dieser Anspruch kann im Bereich der Wildbach- und Lawinenverbauung sowie der Bundeswasserbauverwaltung nur durch eine intensive Kombination von digitaler Datenbereitstellung und lokaler Präsenz für Beratung und Expertise der Bevölkerung und kommunalen Entscheiderinnen und Entscheider gewährleistet werden. Den steigenden Anforderungen für die Sicherheit und den Bestand der Schutzanlagen (einschließlich Haftungsrisiken) kann durch die Weiterentwicklung der technischen Standards und die Etablierung des – in Kooperation mit den Kommunen und Wassergenossenschaften entwickelten – Erhaltungsmanagements gewährleistet werden. Der zunehmenden Verlagerung der Entwicklungs- und Siedlungstätigkeit in Hanglagen wird durch eine Weiterentwicklung des Risikomanagements für Steinschlag- und Rutschungsgefahren entsprochen.

Auch im internationalen und nationalen Kontext konnten im Rahmen der Ressortstrategie „Vorsorge“ Schwerpunkte für die Positionierung Österreichs als Kompetenzzentrum des Naturgefahrenmanagements sowie als Knotenpunkt internationaler Fachnetzwerke (Interpraevent, FAO, PLANALP, EUSALP) fortgesetzt werden.

Der Schutz der österreichischen Bevölkerung und ihres Lebensraums vor Naturgefahren konnte auch im Jahr 2017 – bereits unter Bezugnahme auf den strategischen Rahmen der Hochwasserrisikomanagementpläne – vollständig erreicht werden. Eine weitere Schwerpunktsetzung ist aufgrund der spürbaren Veränderungen durch den Klimawandel im Naturraum im Bereich der Steinschlag-Felssturzsicherung sowie der Stabilisierung von Rutschhängen bemerkbar.

Im Bereich der Wildbach- und Lawinenverbauung konnten in allen sechs Kernleistungsfeldern (Naturgefahreninformation, Gefahrenzonenplanung, Sachverständigentätigkeit, Maßnahmenplanung, Maßnahmensetzung, Investitionsmanagement) sämtliche gesetzten Ziele und Vorgaben umgesetzt werden.
Hervorzuheben sind die Anstrengungen, die erreichte Flächendeckung mit Gefahrenzonenplänen (100 % Ausstattung aller Gemeinden mit Einzugsgebieten nach § 99 ForstG) mittels Revisionen zu halten sowie die vollständige Umsetzung von 762 Schutzmaßnahmen der Wildbach- und Lawinenverbauung (WLV) mit Gesamtinvestitionen von 158,4 Millionen Euro (davon 87,04 Millionen Euro Bundesmittel). Im Bereich der Bundeswasserbauverwaltung (BWV) wurden insgesamt 602 Maßnahmen mit einem förderrelevanten Investitionsvolumen von 181,2 Millionen Euro (davon 97,3 Millionen Euro Bundesmittel) neu genehmigt. Der hohe Wirkungsgrad der bestehenden Schutzmaßnahmen konnte durch die Verhinderung zahlreicher Katastrophen (wie z.B. in Tirol, Salzburg, Kärnten und Steiermark) in gesicherten Einzugsgebieten nachgewiesen werden. Nicht unerwähnt sollen die Investitionen in die Erhaltung und den Ausbau objektschutzwirksamer Schutzwälder sein, die unter anderem auch durch die Dienststellen der Wildbach- und Lawinenverbauung getätigt werden.

Die Wirkungen der Maßnahmen bestätigen im Wesentlichen die festgelegten Schutzziele und Schutzstrategien, sodass das abstrakte Schutzniveau in Österreich nachweislich gestiegen ist. Insbesondere tragen die Wirkung der Gefahrenzonenpläne in der Raumplanung, die Sanierung der Schutzwälder sowie die Umsetzung neuer Schutzvorhaben bzw. die Erhaltung des Bestandes zur signifikanten Risikoreduktion bei. Die Folgen des Klimawandels haben in wenigen Fällen zur Überschreitung des technischen Sicherheitsniveaus von Schutzanlagen geführt und machen eine weitere Anpassung der Sicherheitsstandards für Schlüsselbauwerke erforderlich. Aktive Risikokommunikation und die intensive Schulung lokaler Akteure in den Aufgaben der Eigenvorsorge, Wildbachaufsicht und Bauwerkszustandsaufsicht haben die Selbsthilfefähigkeit auf kommunaler Ebene drastisch erhöht. Aktuelle Studien (z.B. WIFO 2016) belegen weiters die hohe lokale Wertschöpfung und den Sicherheitsgewinn durch die gesetzten Maßnahmen sowie insgesamt die volkswirtschaftliche Bedeutung der Wildbach- und Lawinenverbauung und der Bundeswasserbauverwaltung.