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Vorhaben

Hochwasserschutz im Bereich der österreichischen Donau

2021
Vorhaben überwiegend erreicht

Finanzjahr: 2017

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2017

Nettoergebnis in Tsd. €: -107.342

Vorhabensart: Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Wie die Erfahrungen der letzten Jahre zeigten treten vermutlich klimabedingt gehäuft Hochwässer im Donaueinzugsgebiet auf. Weiters bedürfen die zum Teil um die Jahrhundertwende errichteten HW-Schutzanlagen insbesondere im Bereich Wien und NÖ einer Generalsanierung. In Oberösterreich wird das Großprojekt „Machland Nord“ zur nachhaltigen Prävention vor Hochwassern umgesetzt.
Die Ursprungsvereinbarung aus dem Jahre 2006, BGBl. II Nr. 67/2007 war mit € 420,3 Mio. (davon 50 % Bund) dotiert und mit einer Laufzeit von 10 Jahren versehen. Die damaligen Schätzungen der Projektkosten beinhalteten vereinbarungsgemäß keine Projektänderungen (zum Beispiel aufgrund behördlicher Auflagen) und keine Indexanpassung. In den Regelungen der Vereinbarung wurde dies aber insoweit berücksichtigt, dass bei Eintreten dieser Änderungen Verhandlungen zu führen sind. Aus diesem Grund und des Umstandes, dass die Umsetzung der Projekte mehr Zeit in Anspruch nimmt als ursprünglich geplant war, ist es nunmehr in Verfolgung der Regelungen der Ursprungsvereinbarung nötig die gegenständliche Vereinbarung für den verlängerten Zeitraum zu schließen.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Das Vorhaben war Teil des Arbeitsprogrammes 2013-2018 der Österreichischen Bundesregierung (zum Abschnitt „Wasserstraße stärken, Hochwasserschutz ausbauen“). Da die dadurch finanzierten Projekte einen Schutz vor Hochwasserereignissen (bis HQ100, d. h. einem hundertjährlichen Hochwasser) gewähren sollen, ist das gegenständliche Vorhaben mit dem SDG 11.5 verbunden, welches wie folgt lautet: „Bis 2030 die Zahl der durch Katastrophen, einschließlich Wasserkatastrophen, bedingten Todesfälle und der davon betroffenen Menschen deutlich reduzieren und die dadurch unmittelbar verursachten wirtschaftlichen Verluste im Verhältnis zum globalen Bruttoinlandsprodukt wesentlich verringern, mit Schwerpunkt auf dem Schutz der Armen und von Menschen in prekären Situationen“.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Regelung zur Finanzierung eines nachhaltigen Hochwasserschutzes entlang der Donau

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Ausbau des Hochwasserschutzes an der österreichischen Donau

Ausgangszustand 2017:

Fehlende Hochwasserschutzanlagen entlang der Donau gemäß Vereinbarung

Zielzustand 2021:

Fertiggestelle Hochwasserschutzprojekte gemäß Vereinbarung

Istzustand 2021:

Großteils wurden die Projekte abgeschlossen. Vier Teilprojekte in Wien und Niederösterreich sind noch abzuschließen. Die Fertigstellung der Teilprojekte ist mit Ende 2025 geplant.

Datenquelle:
Quartalsberichte der Hochwasserschutzprojekte

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

überwiegend erreicht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Vereinbarung zur Sicherstellung der finanziellen Mittel für Hochwasserschutzprojekte

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Verlängerung der Sonderfinanzierung für die Errichtung von Hochwasserschutzprojekten.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überwiegend erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2017 - 2021
2017
2018
2019
2020
2021

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-107.342

Tsd. Euro

Plan

-92.073

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

107.342

Tsd. Euro

Plan

92.073

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

107.342

Tsd. Euro

Plan

92.073

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-21.109

Tsd. Euro

Plan

-18.562

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

21.109

Tsd. Euro

Plan

18.562

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

21.109

Tsd. Euro

Plan

18.562

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-22.808

Tsd. Euro

Plan

-18.558

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

22.808

Tsd. Euro

Plan

18.558

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

22.808

Tsd. Euro

Plan

18.558

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-30.805

Tsd. Euro

Plan

-18.452

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

30.805

Tsd. Euro

Plan

18.452

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

30.805

Tsd. Euro

Plan

18.452

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-18.206

Tsd. Euro

Plan

-18.121

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

18.206

Tsd. Euro

Plan

18.121

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

18.206

Tsd. Euro

Plan

18.121

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-14.414

Tsd. Euro

Plan

-18.380

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

14.414

Tsd. Euro

Plan

18.380

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

14.414

Tsd. Euro

Plan

18.380

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Von insgesamt 16 Projekten und Teilprojekten der gegenständlichen, zweiten Art. 15a-Vereinbarung zum Donauhochwasserschutz wurden 12 Projekte abgeschlossen.

Aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Projekte (Fertigstellung ist Ende 2025 geplant), können die konkreten Istwerte noch nicht angegeben werden. Bei den in der obigen Tabelle angegebenen Istwerten handelt es sich um die getätigten Anweisungen (Bundesmittel).

Die Abweichungen zwischen den Plan- und Istwerten in der obigen Tabelle (insb. im Jahr 2019), sind auf Projektverzögerungen zurückzuführen. Projektverzögerungen sind bspw. aufgrund folgender Umstände entstanden: Einsprüche in Behördenverfahren, Probleme bei Grundeinlösen, Covid19-Krise, Planungsverzögerungen, Verzögerungen in Vergabeverfahren etc.

Die Gesamtprojektkosten (Bund+Land+Interessent) der Projekte der gegenständlichen Vereinbarung, für die Jahre 2017 bis 2020, lassen sich wie folgt, darstellen (jeweils in Tsd. Euro, gerundet):
. 2017: 42.219
. 2018: 45.617
. 2019: 61.611
. 2020: 36.421

Bezüglich finanzieller Auswirkungen außerhalb des Beobachtungszeitraumes wird festgehalten, dass die Ausgaben für die Projekte für 2022 und 2023 auf Anfragen der Länder getätigt werden. Eine aussagekräftige Information hierzu, kann demnach erst nach Abschluss des Finanzjahres 2022 sowie des Finanzjahres 2023 gegeben werden.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Gesamtwirtschaft
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Umwelt
Unternehmen
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Gesamtwirtschaft

Subdimension(en)

  • Nachfrage
  • Angebot und gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen inkl. Arbeitsmarkt

Diese Investitionen in den Hochwasserschutz haben vier Wirkungen:
a) die Reduktion potentieller Schäden, b) die Erhöhung wirtschaftlicher Aktivitäten aufgrund des verbesserten Wirtschaftsstandorts, c) Folgekosten, da Wartung und Re-Investitionen für die Aufrechterhaltung eines bestehenden Schutzniveaus nötig sind und schließlich
d) volkswirtschaftliche Effekte durch den Nachfrageeffekt der Hochwasserschutzinvestitionen.
Mittelfristig sind mit diesen zusätzlichen Investitionen von jährlich 23 Mio. Euro im Wirkungsbereich des BMK (vormals BMVIT) 281 Beschäftigungsverhältnisse verbunden. Die Wertschöpfungseffekte betragen nach Berücksichtigung der direkten, indirekten und induzierten Wirkungen gegen Ende der Betrachtungsperiode nominell 29 Mio. Euro. Gemäß den aktuellen Berechnungen ist bezogen auf den für Hochwasserschutzinvestitionen im Wirkungsbereich des BMK (vormals BMVIT) typischen Gütermix eine regelmäßige Investition von 1 Mio. Euro verbunden mit mindestens 1,2 Mio. Euro Wertschöpfung. Mit demselben Investitionsbetrag sind etwas mehr als 12 Beschäftigungsverhältnisse verbunden (davon 10,6 unselbständig Beschäftigte), dies entspricht 9,7 Vollzeitäquivalenten.
Wird der Betrag lediglich einmal und nicht wiederholt ausgegeben, so fallen die Folgewirkungen auf Wertschöpfung und Beschäftigung geringer aus (11 Beschäftigungsverhältnisse bzw. 1,1 Mio. Euro Wertschöpfung je Mio. Investitionsausgaben).

Gesamtbeurteilung

Anfang Juni 2013 trat an der Donau ein Hochwasser auf, das in Teilbereichen Ober- und Niederösterreichs ein HQ300 erreicht und sogar geringfügig überschritten hat. Im Vergleich zum Hochwasser des Jahres 2002 war die Schadenssumme allerdings geringer, obwohl beim Ereignis 2013 größere Durchflüsse an der Donau auftraten. Besonders bezeichnend an der Donau ist das Machland, das noch 2002 Schäden in der Höhe von ungefähr € 500 Mio. aufwies und im Jahr 2013 „lediglich“ ca. € 25 Mio. an Schäden aufgewiesen hat. Der Hauptgrund dafür liegt in den seit 2006 ständig weiter errichteten Hochwasserschutzbauten, Absiedelungen und sonstigen Maßnahmen (beispielsweise ist hier nur die Weiterentwicklung der Prognosesysteme genannt) in den von Hochwasser betroffenen Gebieten. Der Bund, vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, sowie die Länder Niederösterreich, Oberösterreich und Wien kamen aufgrund des Donau-Hochwassers des Jahres 2002 überein, für eine rasche Finanzierung und Umsetzung von Projekten des Hochwasserschutzes im gesamten Bereich der österreichischen Donau Sorge zu tragen. Zur Umsetzung dieser Zielsetzung wurden zwei Art. 15a Vereinbarung gemäß Bundesverfassungsgesetz zwischen dem Bund und den Ländern Niederösterreich, Oberösterreich und Wien über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau abgeschlossen.

Diese beiden Vereinbarungen laufen noch. Sie umfassen in Summe 31 aktive Projekte (bauliche Hochwasserschutzanlagen) und 3 passive Projekte (Absiedelungen). Viele dieser Projekte waren bereits beim Auftreten des Hochwassers 2013 finalisiert und konnten daher große Siedlungsbereiche schützen. Neben diesen beiden Vereinbarungen wurde aus Anlass des Hochwassers 2013 und den großräumigen Überflutungen im Bereich des Eferdinger Beckens eine weitere Art. 15a Vereinbarung zum Eferdinger Becken zwischen dem Bund und dem Land Oberösterreich abgeschlossen.

Wenn diese abgeschlossen sind, ist der Erfolg durch den Hochwasserschutz der in den beiden Vereinbarungen erwähnten Bereiche an der Donau in Wien, Niederösterreich und Oberösterreich sichergestellt worden.
Deshalb wurde die Projekte auf überwiegend eingetreten gesetzt. Wenn all diese komplett abgeschlossen sind, werden diese auf zur Gänze eingetreten zu setzen sein.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Nach Projektende bzw. Kollaudierung dieser, erscheint dies sinnvoll.