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MASSNAHME

Durch den Katastrophenfonds werden Vorbeugungsmaßnahmen gegen Naturkatastrophen finanziert

2017
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Gem. KatF-G 1996 wurden Vorbeugungsmaßnahmen im Rahmen der budgetierten und erforderlichen Mittel finanziert

Details zum Meilenstein

2017

Istzustand (2017)

Die vom BMLFUW (nunmehr BMNT) und BMVIT im Bereich des Katastrophenfonds vorgesehenen Vorbeugungsmaßnahmen wurden finanziert.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Gem. KatF-G 1996 werden Vorbeugungsmaßnahmen im Rahmen der budgetierten und erforderlichen Mittel finanziert. Das Bedrohungsrisiko durch Naturgefahren wurde für Mensch, Umwelt und Wirtschaft durch die Finanzierung von Maßnahmen zum Schutz vor Naturgefahren (Vorsorge) in Zusammenarbeit mit den zuständigen Bundesstellen verringert

Zielzustand (Datum)

30. Dezember 2017

Zielzustand (Beschreibung)

Gem. KatF-G 1996 werden Vorbeugungsmaßnahmen im Rahmen der budgetierten und erforderlichen Mittel finanziert. Das Bedrohungsrisiko durch Naturgefahren wurde für Mensch, Umwelt und Wirtschaft durch die Finanzierung von Maßnahmen zum Schutz vor Naturgefahren (Vorsorge) in Zusammenarbeit mit den zuständigen Bundesstellen verringert

Erläuterung der Entwicklung

Die Leistungen für Vorbeugungsmaßnahmen wurden vor allem durch das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW), numehr Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT), sowie das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) erbracht und aus Mitteln des Katastrophenfonds finanziert, wobei diese Mittel entsprechend einer Prioritätenreihung zum Einsatz kommen.
In den Aufgabenbereich des BMLFUW (nunmehr BMNT) und des BMVIT fällt die Vorbeugung gegen künftige Hochwasser- und Lawinenschäden, die Finanzierung der passiven Hochwasserschutzmaßnahmen und die Erhebung der Wassergüte.
lm Evaluierungsjahr wurden dem BMLFUW (nunmehr BMNT) € 170,8 Mio. und dem BMVIT € 65,7 Mio. für Vorbeugungsmaßnahmen gegen Naturkatastrophen aus dem Katastrophenfonds zur Verfügung gestellt.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze