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MASSNAHME

Umsetzg. der EU-HWRL, Erhaltung, Verbessrg. und Erneuerg. der Wirkung von Schutzmaßn. u. d. Schutzwälder sowie Einzugsgebietsbewirtschaftung

Umsetzung der EU-Hochwasserrichtlinie, Erhaltung, Verbesserung und Erneuerung der Wirkung von Schutzmaßnahmen gegen Naturgefahren und der Schutzwälder sowie Einzugsgebietsbewirtschaftung

2016
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Anteil der Schutzwälder mit ausreichend hoher Schutzwirkung

Details zur Kennzahl

2016

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

42

%

Zielzustand

42

%

Erläuterung der Entwicklung

Zwar wurde bereits im Jahr 2016 mit der Datenaufnahme der Parameter für „Wälder mit Objektschutzwirkung“ im Gelände begonnen. Die aktuellen Daten werden durch die Ämter der Landesregierungen (Landesforstdirektionen/Landesforstinspektionen) aber erst im 2. Halbjahr 2017 dem BMLFUW/Forstsektion zur Genehmigung vorgelegt und stehen erst mit Jahresende 2017 zur Verfügung. Für das Jahr 2016 wird daher vorläufig der Istzustand 2015 weitergeführt. Auf Grund erster Abschätzungen kann davon ausgegangen werden, dass der Zielzustand für 2016 eingehalten werden kann.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2014

Ausgangspunkt der Planung

42


Quelle

BMLFUW

Berechnungsmethode

Jährliche Abschätzung der Schutzfunktionalität (Bezirksrahmenplanung) unterlegt mit Erfahrungswerten aus praktischen Projektdurchführungen, wo standörtlich 30 Parameter erhoben werden (www.naturgefahren.at/massnahmen/isdw – nähere Informationen); dargestellt wird die ausreichend hohe Schutzwirkung; Anmerkung: Bis 2015 werden nur gemäß VO Ländliche Entwicklung förderbare "Wälder mit Objektschutzwirkung" erhoben. Ab 2016 erfolgt eine Ausweitung auf nicht förderbare "Wälder mit Objektschutzwirkung".

Meilenstein: Die Hochwasserrisikomanagementpläne werden an die Kommission übermittelt.

Details zum Meilenstein

2016

Istzustand (2016)

Die Hochwasserrisikomanagementpläne wurden mit 22.3.2016 an die Kommission übermittelt.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2015

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Die Hochwasserrisikomanagementpläne treten mit 22.12.2015 in Kraft.

Zielzustand (Datum)

21. März 2016

Zielzustand (Beschreibung)

Die Hochwasserrisikomanagementpläne werden mit 22.3.2016 an die Kommission übermittelt.

Erläuterung der Entwicklung

Die Hochwasserrisikomanagementpläne wurden wie vorgesehen an die Kommission übermittelt.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze