MASSNAHME
Bekämpfung von Korruption
Bekämpfung von Korruption
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Anteil von Korruptionsfällen an der Gesamtkriminalität
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl
Istwert
0,25%
Zielzustand
0,2%
Erläuterung der Entwicklung
Der Anteil der Korruptionsfälle an der Gesamtkriminalität betrug weiterhin nur 0,25 %, was aber einen leichten Anstieg gegenüber 2015 bedeutet. Der Zielwert konnte somit nur überwiegend erreicht werden.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2014
Ausgangspunkt der Planung
0,2
Quelle
Kriminalstatistik
Berechnungsmethode
Anteil von Korruptionsfällen an der Gesamtkriminalität
Kennzahl: Anteil der abgeschlossenen Verfahren an allen Ermittlungsverfahren im Bereich Korruption
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
79%
Zielzustand
75%
Erläuterung der Entwicklung
Der Anteil der abgeschlossenen Verfahren an allen Ermittlungsverfahren im Bereich Korruption betrug 79 %, das Ziel wurde überplanmäßig erreicht.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2014
Ausgangspunkt der Planung
72
Quelle
Administrative Aufzeichnungen Bundesamt zur Korruptionsbekämpfung und Korruptionsprävention (BAK)
Berechnungsmethode
Anteil der abgeschlossenen Verfahren an allen Ermittlungsverfahren im Bereich Korruption