MASSNAHME
Aufzeigen systemischer Mängel in der Verrechnung
Aufzeigen systemischer Mängel in der Verrechnung
Massnahme nicht erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Anteil der in § 9 RHG Prüfungen bemängelten Stichproben
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
51,8%
Zielzustand
36,5%
Erläuterung der Entwicklung
Der Rechnungshof konnte seinen Zielwert, den Prozentsatz der bemängelten Stichproben durch eine Qualitätssteigerung bei der Verrechnung im Bund auf 36,5 % zu reduzieren, nicht erreichen. Großteils handelte es scih dabei um Formalfehler. Bei 60 der insgesamt 1.449 überprüften Belege stellt der Rechnungshof betragliche Mängel bei der Verbuchung durch die überprüften Stellen fest. Die Mängelkategorien sind dem Bundesrechnungsabschluss zu entnehmen.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2014
Ausgangspunkt der Planung
37,7
Quelle
Rechnungshof
Berechnungsmethode
Anteil der bemängelten Stichproben an der Gesamtheit der Stichproben