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WIRKUNGSZIEL

Erhöhung der Transparenz in der Haushaltsführung und Rechnungslegung des Bundes durch die Neugestaltung des Bundesrechnungsabschlusses

Erhöhung der Transparenz in der Haushaltsführung und Rechnungslegung des Bundes zur Bewusstseinsschaffung in der Öffentlichkeit über die finanzielle Lage des Bundes sowie des Gesamtstaates Österreich

2016
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Die Abschlussrechnungen des Bundes zeigen für das Jahr 2015 ein deutlich negatives Gesamtbild: Die Vermögensrechnung („Bilanz des Bundes“) weist bei Aktiva in Höhe von rd. 88,2 Mrd. EUR und Passiva von rd. 241,5 Mrd. EUR ein negatives Nettovermögen von rd. 153,4 Mrd. EUR aus. Das ohnehin in den letzten Jahren schon stark negative Nettovermögen des Bundes verschlechterte sich damit im Vergleich zum Vorjahr um 3,4 %. Das Nettoergebnis für den Ergebnishaushalt 2015, also die Differenz zwischen Erträgen und Aufwendungen des Bundes, betrug rd. -4,8 Mrd. EUR und war damit um -33,4 % niedriger als im Voranschlag angenommen. Der Nettofinanzierungssaldo für den Finanzierungshaushalt 2015 lag bei rd. 1,9 Mrd. EUR. Er war um -41,7 % niedriger als im Voranschlag angenommen. Der öffentliche Schuldenstand 2015 betrug rd. 290,7 Mrd. EUR und lag mit 86,2 % des BIP deutlich über der Referenzmarke (Maastricht–Kriterium) von 60 %. Der Budgetpfad der Bundesregierung sieht die Einhaltung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes und damit eines gesamtstaatlich strukturell ausgeglichenen Haushalts (-0,5 % des BIP oder weniger) ab 2018 vor. Allerdings enthalten die von der Bundesregierung publizierten Unterlagen keine nachvollziehbare finanzielle Gesamtdarstellung darüber, welche Maßnahmen in welchem Ausmaß zur Erreichung des strukturell ausgeglichenen Haushalts ab dem Jahr 2018 beitragen sollen.

Nach der Novelle des Bundeshaushaltsgesetzes 2013 im Dezember 2015 legt der Rechnungshof seit dem Jahr 2016 dem Nationalrat den Bundesrechnungsabschluss bereits bis spätestens 30. Juni und damit rund drei Monate früher als bisher vor (mit Beschluss des Nationalrates vom 24. November 2015 entfiel § 118 BHG 2013 und damit die Verpflichtung des Rechnungshofes zur Vorlage der Voranschlagsvergleichsrechnung zum 30. April). Der Bundesrechnungsabschluss bietet eine fundierte Darstellung der finanziellen Lage des Bundes und enthält eine Analyse der mittelfristigen Finanzplanung, welche auch die kritische Darstellung der Risiken der budgetären Planwerte umfasst. So hielt der Rechnungshof im Bundesrechnungsabschluss 2015 hinsichtlich der mittelfristigen Finanzplanung der Bundesregierung ausdrücklich fest, dass auf der Mittelverwendungsseite die Ineffizienzen, Doppelgleisigkeiten und Kompetenzüberlappungen insbesondere in den Bereichen Bildung, Pensionen, Gesundheit, Soziales, Forschung und Förderungen beseitigt und die längst erforderlichen Strukturmaßnahmen umgesetzt werden müssen.

Als weitere Serviceleistung bietet der Rechnungshof Stakeholdern (z.B. Abgeordnete) Gespräche zum Bundesrechnungsabschluss an, wobei der Rechnungshof Verbesserungsvorschläge aufgreift und umsetzt. Um den Bundesrechnungsabschluss noch aussagekräftiger zu gestalten, begannen Ende 2016 die Vorbereitungen zur Erstellung eines Prüfungsfazits je Untergliederung, das im Jahr 2017 erstmalig veröffentlicht werden soll. Darin weist der Rechnungshof im Sinne einer erhöhten Transparenz und gestiegenen Aussagekraft aus, ob die Grundsätze der Verrechnung gemäß BHG 2013 und BHV 2013 von der jeweiligen Untergliederung eingehalten wurden.