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WIRKUNGSZIEL

Erhöhung der Transparenz in der Haushaltsführung und Rechnungslegung des Bundes durch die Neugestaltung des Bundesrechnungsabschlusses

2015
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Die finanzielle Lage des Bundes stellte sich 2014 wie folgt dar: Das negative Nettovermögen betrug – 148,327 Mrd. EUR und verschlechterte sich um – 7,736 Mrd. EUR im Vergleich zum Jahr 2013. Das ohnehin schon per Ende 2013 stark negative Nettovermögen des Bundes verschlechterte sich damit weiter um 5,5 %. Das Nettoergebnis der konsolidierten Ergebnisrechnung 2014, also die Differenz zwischen Aufwendungen und Erträgen des Bundes, betrug – 9,055 Mrd. EUR. Es war um 1,822 Mrd. EUR schlechter und damit um + 25,2 % höher als jenes für 2013. Der Nettofinanzierungssaldo für den Finanzierungshaushalt 2014, also die Differenz zwischen Auszahlungen und Einzahlungen der Allgemeinen Gebarung im Finanzierungshaushalt des Bundes, betrug – 3,189 Mrd. EUR. Er war um 1,014 Mrd. EUR besser und damit um – 24,1 % niedriger als jener für 2013 (– 4,203 Mrd. EUR) bzw. um 380,25 Mio. EUR besser und damit um – 10,7 % niedriger als im Voranschlag (– 3,569 Mrd. EUR) angenommen. Die gesamtstaatliche Abgabenquote laut dem Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene (ESVG 2010) belief sich im Finanzjahr 2014 auf 43,1 % des Bruttoinlandsproduktes (BIP) und erreichte damit den höchsten Wert seit 2001 (43,9 % des BIP). Der öffentliche Schuldenstand lag mit 84,2 % des BIP deutlich über dem Referenzwert des Stabilitäts– und Wachstumspaktes der EU von 60 % des BIP.

Der Rechnungshof bereitete die Darstellung des Vermögens-, Ergebnis- und Finanzierungshaushaltes im Bundesrechnungsabschluss besser auf: Durch die leichtere Lesbarkeit, die Einführung einer Farbcodierung für die einzelnen Haushalte und damit eines „roten Fadens“ durch den gesamten Bericht sowie die verstärkte Erläuterung der Entwicklung einzelner Untergliederungen, stellte der Rechnungshof fundierte Daten als Entscheidungsgrundlage insbesondere für die Abgeordneten im Parlament zur Verfügung. Die Aussagen zum Gesamtstaat wurden außerdem geschärft und konkretisiert. So stellte der Rechnungshof fest, dass der Budgetpfad der Bundesregierung zwar die Einhaltung des Stabiltitäts- und Wachstumspaktes und damit einen gesamtstaatlich strukturell ausgeglichenen Haushalt ab 2014 vorsah, allerdings enthielten weder das Regierungsprogramm noch die seither von der Bundesregierung publizierten Budgetunterlagen eine nachvollziehbare finanzielle Gesamtdarstellung des Beitrags einzelner Maßnahmen zur Zielerreichung. Der Rechnungshof hält daher ausdrücklich fest, dass auf der Mittelverwendungsseite Ineffizienzen, Doppelgleisigkeiten und Kompetenzüberlappungen, insbesondere in den Bereichen Bildung, Pflege, Soziales, Förderungen und Verwaltung beseitigt und die längst erforderlichen Strukurmaßnahmen umgesetzt werden müssen. Darüber hinaus sieht er auch einen Handlungsbedarf bei den Pensionen.
Mit dem Bundesrechnungsabschluss trägt der Rechnungshof zur Erhöhung der Transparenz hinsichtlich der finanziellen Lage des Bundes bei. Das Interesse am Bundesrechnungsabschluss spiegelt sich 2015 mit 207 Meldungen in z.B. Presse und Radio (Zielwert 180) sowie mit 20 Vorträgen und Publikationen zu budgetären Rahmenbedingungen und Reformbedarf deutlich wider und zeigt, dass der Rechnungshof bei der Umsetzung des Wirkungsziels auf gutem Weg ist.