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WIRKUNGSZIEL

Erhöhung der Transparenz in der Haushaltsführung und Rechnungslegung des Bundes durch die Neugestaltung des Bundesrechnungsabschlusses

2014
Wirkungsziel überwiegend erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Hier war das Umfeld durch den Konsolidierungsdruck durch die EU und den Anstieg der Staatsverschuldung beeinflusst. Die Einführung vollständiger, transparenter und einheitlicher Rechenwerke stand für den Rechnungshof im Vordergrund. Deshalb wirkte er in Gremien auf die Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung neu hin, welche die Haushaltsführung nach den doppischen Regeln auch für Länder und Gemeinden bringen sollte. Den Bundesrechnungsabschuss gestaltete der Rechnungshof aussagekräftiger und erstmalig wurde eine konsolidierte Sicht auf den Haushalt des Bundes ermöglicht.

Der Rechnungshof trug insbesondere durch seine Mitwirkung bei der Erstellung von haushaltsrechtlichen Vorschriften zur Steigerung der Transparenz in der Haushaltsführung bei. Zur Herstellung von Vergleichbarkeit in wesentlichen Bereichen hat er mit der Rechnungslegungsverordnung 2013 bestimmte Konten definiert, die zwingend in den Kontenplan aufzunehmen waren und leistet so einen Beitrag zur verbesserten Darstellung der Budgetstruktur. Mit dem jährlich vorzulegenden Bundesrechnungsabschluss ermöglicht der Rechnungshof eine gesamtwirtschaftliche Darstellung der Haushaltsführung des Bundes. Mit seinen Tätigkeiten und dem Einbringen seiner Expertise trägt der Rechnungshof somit wesentlich zu einer möglichst getreuen Darstellung der finanziellen Lage des Bundes bei. Der Rechnungshof weist darauf hin, dass – im Sinne der notwendigen Transparenz und damit Vergleichbarkeit zwischen Bund, Ländern und Gemeinden – das Rechnungswesen, die Veranschlagung und die Rechnungsabschlüsse der österreichischen Gebietskörperschaften in Anlehnung an die Haushaltsrechtsreform des Bundes zu harmonisieren wären, um den Entscheidungsträgern wesentliche Daten zur Haushaltssteuerung zu bieten. Durch Vorträge und Publikationen kann eine interessierte Öffentlichkeit verstärkt erreicht werden.