Dem Rechnungshof wurden in den letzten Jahren zahlreiche zusätzliche Aufgaben übertragen, die nicht unmittelbar im Zusammenhang mit seiner Kernaufgabe, dem Prüfen, standen bzw. ausschließlich von administrativer Art waren. Neben z.B. der Mitwirkung bei der Erstellung der Rechtsvorschriften bzw. der Eröffnungsbilanz im Zuge der Haushaltsrechtsreform und der Übertragung der Gutachterrolle nach dem Stabilitätspakt fielen mit dem Medientransparenz- und dem Parteiengesetz ressourcenintensive und rein administrative Tätigkeiten in den Aufgabenbereich des Rechnungshofs. Alleine die Umsetzung der aus dem Medientransparenz- und dem Parteiengesetz resultierenden Tätigkeiten bedurfte bisher insgesamt rd. 1.100 Personentage, was vergleichsweise den Umfang von 18 sehr kleinen Prüfungen entspricht. Da eine Besetzung all seiner ihm gemäß Personalplan zustehenden 323 Planstellen budgetär nicht gedeckt ist, erbrachte der Rechnungshof seine Leistungen im Jahr 2013 mit durchschnittlich 310 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (mit Stichtag 1. Mai 2014: 304). Dem Rechnungshof stand im Jahr 2013 — nach Abzug der anfallenden Dienstgeber-Beiträge — operativ mit 28,460 Mio. EUR um rd. 0,834 Mio. EUR weniger Budget zur Verfügung als im Jahr 2012. Durch Einsparungen, wie z.B. zeitlich verzögerte Nachbesetzungen von Abgängen und Pensionierungen, restriktive Anordnung von Dienstreisen, Auflösung von zwei Abteilungen, Reduktion externer Dienstleistungen, Verschiebung von geplanten IT-Projekten und Effizienzsteigerungen bei internen Abläufen gelang es ihm dennoch, wiederum eine Rücklagenzuführung zu erreichen und somit eine Rücklage von insgesamt rd. 7,191 Mio. EUR aufzubauen. Der Rechnungshof ist bestrebt, trotz knapper werdender Ressourcen seine Wirkung zu verstärken, indem er durch überzeugende Empfehlungen einen wichtigen Beitrag für einen effektiven Mitteleinsatz leistet und Handlungsbedarf in gebarungsrelevanten Bereichen aufzeigt.
Der Rechnungshof trug insbesondere durch seine Mitwirkung bei der Erstellung von haushaltsrechtlichen Vorschriften zur Steigerung der Transparenz einerseits in der Haushaltsführung und andererseits durch das Einbringen seiner Expertise bei der ersten Eröffnungsbilanz des Bundes wesentlich zu einer erhöhten Transparenz bei der Darstellung des Bundesvermögens bei. Der Bundesrechnungsabschluss spiegelt die Struktur des Budgets wider und weist somit jene Verbesserungspotenziale auf, die sich in der Budgetstruktur finden (z.B. zusammengefasste Darstellung wesentlicher Auszahlungen). Zur Herstellung der Vergleichbarkeit in wesentlichen Bereichen hat der Rechnungshof deshalb mit der neuen Rechnungslegungsverordnung bestimmte Konten definiert, die zwingend im Kontenplan aufzunehmen sind. Als Meilenstein wird im Herbst 2014 mit dem Bundesrechnungsabschluss 2013 erstmals eine konsolidierte Sicht auf den Haushalt ermöglicht und somit eine richtigere Darstellung ausgewiesen. Mit seinen Tätigkeiten und dem Einbringen seiner Expertise trug der Rechnungshof somit wesentlich zur möglichst getreuen Darstellung der finanziellen Lage des Bundes bei.