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MASSNAHME

Aufzeigen systemischer Mängel in der Verrechnung

2016
Massnahme nicht erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Anteil der in § 9 RHG Prüfungen bemängelten Stichproben

Details zur Kennzahl

2016

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

51,8

%

Zielzustand

36,5

%

Erläuterung der Entwicklung

Der Rechnungshof konnte seinen Zielwert, den Prozentsatz der bemängelten Stichproben durch eine Qualitätssteigerung bei der Verrechnung im Bund auf 36,5 % zu reduzieren, nicht erreichen. Großteils handelte es scih dabei um Formalfehler. Bei 60 der insgesamt 1.449 überprüften Belege stellt der Rechnungshof betragliche Mängel bei der Verbuchung durch die überprüften Stellen fest. Die Mängelkategorien sind dem Bundesrechnungsabschluss zu entnehmen.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2014

Ausgangspunkt der Planung

37,7


Quelle

Rechnungshof

Berechnungsmethode

Anteil der bemängelten Stichproben an der Gesamtheit der Stichproben