MASSNAHME
Entwicklung einer vollelektronischen Verfahrensführung (Justiz 3.0)
Entwicklung einer vollelektronischen Verfahrensführung (Justiz 3.0)
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Entwicklung von Modulen
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
10Anzahl
Zielzustand
10Anzahl
Erläuterung der Entwicklung
Der Pilotbetrieb mit den einzelnen Anwendungen und der entsprechenden Hardware-Ausstattung an insgesamt vier Dienststellen (Arbeits- und Sozialgericht Wien, LG Ried im Innkreis, LG Feldkirch, LG Klagenfurt) in der Gattung Cgs (Sozialrechtsverfahren) konnte plangemäß zum Jahreswechsel 2016/2017 aufgenommen werden. Mit Stichtag 8. Mai 2017 wurden an diesen vier Dienststellen insgesamt 2.080 Verfahren ausschließlich digital geführt werden, rund 100 Verhandlungen wurden mit Bezug auf digitale Akten durchgeführt.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2014
Ausgangspunkt der Planung
0
Quelle
BMJ
Berechnungsmethode
Zählung