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WIRKUNGSZIEL

Effektive Durchsetzung von Entscheidungen durch zivil- und strafgerichtlichen Vollzug

2016
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Zuständigkeit
Status Ziel-Erreichungsgrad
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Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Die positive Entwicklung des Wirkungsziels ist aus rechtsstaatlicher Sicht erfreulich.
Trotz verstärkt angespannter Budget- und Personalsituation konnten die Zielsetzungen im Strafvollzug – in Teilbereichen sogar überplanmäßig – erreicht werden.
Im Bereich des Strafvollzugs wird laufend verstärkt in die Personalressource investiert, um eine verstärkte Zielerreichung sicher zu stellen.

Die rasche Vollziehung von Entscheidungen der Gerichte in Zivilsachen ist maßgeblich für die Rechtssicherheit und schafft rechtskonformes Verhalten im Wirtschafts- und Geschäftsleben.
Trotz angespannter Budget- und Personalsituation konnten in diesem Jahr die Zielsetzungen im Strafvollzug erreicht werden.
Die Beschäftigungsquote von Insassen konnte sowohl hinsichtlich der Straf- als auch Untersuchungshäftlinge im Verhältnis zur Vorperiode gesteigert werden, was unter den gegebenen Voraussetzungen (knappe Ressource) als großer Erfolg zu werten ist.
Die Gleichstellungswirkung wurde mit den Themenclustern anderer Ressorts koordiniert.