MASSNAHME
Abschluss von Zuschuss- und Verkehrsdiensteverträgen sowie Verträge über das mittelfristige Investitionsprogramm für Privatbahnen
Verträge mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) zur Erbringung von Verkehrsdiensten bzw. mit Infrastrukturbetreibern zur Bereitstellung der Infrastruktur bzw. Erbringung von Verkehrsdiensten, insbesondere Bereitstellung von Mitteln zur Finanzierung der Infrastruktur
Massnahme überwiegend erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Mit der ÖBB-PV AG wurde mit Wirksamkeit 1.4.2010 und Laufzeit bis 31.12.2019, mit den Privatbahnen mit Wirksamkeit 1.1.2011 und Laufzeit bis 31.12.2020 Verkehrsdiensteverträge abgeschlossen mit denen ein Grundangebot im Schienenpersonenverkehr (SPV) von rd. 77,1 Mio. Fpl.-km pro Jahr sichergestellt wird.
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
10,67Mrd. Personen-km
Zielzustand
10,5Mrd. Personen-km
Erläuterung der Entwicklung
Unter den gegebenen Rahmenbedingungen muss die Entwicklung der Fahrgastzahlen positiv bewertet werden. Es wird davon ausgegangen, dass die Bemühungen zur Leistungsoptimierung, die Qualitätsoffensive (Beauftragung zur Leistungserbringung mit modernen Fahrzeugen) und das Anreizsystem (Bonus/Malus-Regelung) Erfolge gezeigt haben.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2010
Ausgangspunkt der Planung
10,2
Quelle
ÖBB-PV AG
Berechnungsmethode
Hochrechnung auf Basis von festen Zähltagen unter Berücksichtigung von Sonderterminen wie Feiertage, Ferien etc. bzw. sonstigen Ereignissen wie Wetterkatastrophen, Großereignissen etc. sowie Daten der laufenden manuellen und automatisierten Fahrgastzählung
Meilenstein: Mit der ÖBB-Infrastruktur AG werden 2014 Zuschussverträge gem. § 42 Bundesbahngesetz abgeschlossen, die die Bereitstellung der Infrastruktur und die Finanzierung der Infrastruktur sicherstellen.
Details zum Meilenstein
Istzustand (2014)
Keine Unterzeichnung der Zuschussverträge, da das BMF die im August 2014 vom bmvit zur Einvernehmensherstellung übersendeten Zuschussverträge bis dato noch nicht genehmigt hat.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2014
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
2013: Personenkilometer im Schienenpersonenverkehr im Bereich der ÖBB-Personenverkehr (PV) AG: ca. 10,5 Mrd. Personen-km [Quelle: ÖBB-PV AG].
Zielzustand (Datum)
30. Dezember 2014
Zielzustand (Beschreibung)
Mit der ÖBB-Infrastruktur AG werden 2014 Zuschussverträge gem. § 42 Bundesbahngesetz abgeschlossen, die die Bereitstellung der Infrastruktur und die Finanzierung der Infrastruktur sicherstellen
Erläuterung der Entwicklung
Die § 42-Zuschussverträge für die Rahmenplanperiode 2014-2019 wurden im Einklang mit dem Ministerratsbeschluss zum Rahmenplan 2014-2019 vom 29. April 2014 und dem im Juni 2015 in Kraft getretenen Bundesgesetz zur Begründung von Vorbelastungen, BGBl. I Nr. 41/2015 vom bmvit ausgearbeitet und im August 2014 zur Einvernehmensherstellung an das BMF übersendet. Fachliche Fragen des BMF wurden bis Ende September 2014 zwischen BMF und bmvit geklärt. Insofern ist aus Sicht des bmvit das Ziel überwiegend erreicht. Dass es nicht vollständig erreicht wurde, liegt am exogenen Faktor BMF, welches bis dato keine Zustimmung zu den § 42-Zuschussverträgen für die Rahmenplanperiode 2014-2019 erteilt hat.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
überwiegend