MASSNAHME
Nominierung von Bundesvertreterinnen in die genannten Gremien
Nominierung von Bundesvertreterinnen in die genannten Gremien
Massnahme überplanmäßig erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Beibehaltung des Anteils an Bundesvertreterinnen in den Aufsichtsgremien der genannten Unternehmen
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
52,3%
Zielzustand
25%
Erläuterung der Entwicklung
Das Ziel gem. Ministerratsbeschluss vom März 2011 betrifft die Jahre 2013 (25 %) und 2018 (35 %). Die Anzahl der Bundesvertreterinnen in den Aufsichtsgremien stieg im Vergleich von 2016 zu 2017. Die Erhöhung der Frauenquote auf über 50 % wurde vom Bundesministerium für Finanzen als Maßnahme zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern im Erwerbsleben realisiert.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2012
Ausgangspunkt der Planung
20
Quelle
BMF/Beteiligungsdatenbank
Berechnungsmethode
Anteil an Bundesvertreterinnen in den Aufsichtsgremien der genannten Unternehmen