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Auf der Themenseite sind inhaltlich zusammenhängende Wirkungsziele, Kennzahlen, Maßnahmen und Vorhaben an einer Stelle zusammengefasst. Die Darstellung nach Themen bringt den Vorteil mit sich, dass artverwandte Wirkangaben – beispielsweise in Bereichen wie „Wissenschaft und Forschung“ oder „Gleichstellung“ –, welche von unterschiedlichen Ressorts verfolgt werden, gesammelt transparent gemacht werden können.

2017

Ziele erreicht

13
14

5

Ziele
überplanmäßig

8

Ziele
zur Gänze

0

Ziele
überwiegend

0

Ziele
teilweise

1

Ziele
nicht erreicht

0

Keine Bewertung

Wirkungsziele

Ein Wirkungsziel ist ein angestrebter, zukünftiger Zustand im Verantwortungsbereich eines Ressorts.

Das Wirkungsziel beschreibt das Ergebnis, das das Ressort kurz- bis mittelfristig erzielen soll (beispielsweise „höhere Verkehrssicherheit“ oder „Reduktion von Treibhausgasen“). Die Summe aller Wirkungsziele zeigt die Schwerpunkte, welche die Ressorts zum Wohle der Gesellschaft setzen.


Zuständigkeit
Status Ziel-Erreichungsgrad

Stabilität durch langfristig nachhaltig konsolidierte öffentliche Finanzen für künftige Herausforderungen, wie z.B. die Stärkung des Wirtschaftsstandorts und die Gewährleistung der sozialen Sicherheit

Sicherstellung der Gleichmäßigkeit der Abgabenerhebung und Stärkung der Abgabenmoral

Erweiterung der elektronischen Serviceleistungen der Finanzverwaltung für Bürgerinnen, Bürger, Wirtschaft und die Verwaltung durch Ausbau des IT-unterstützten Serviceangebotes (E-Government)

Stabilität durch langfristig nachhaltig konsolidierte öffentliche Finanzen für künftige Herausforderungen, wie z.B. die Stärkung des Wirtschaftsstandorts und die Gewährleistung der sozialen Sicherheit

Sicherstellung einer möglichst getreuen, vollständigen und einheitlichen Darstellung der finanziellen Lage (Liquiditäts-, Ressourcen- und Vermögenssicht) aller Gebietskörperschaften nach dem Vorbild der Bundes-Haushaltsrechtsreform

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Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Zuständigkeit
Status Ziel-Erreichungsgrad

Gesamtstaatliches strukturelles Defizit (nach Herausrechnung von Zusatzkosten für Flüchtlinge und Terrorismusbekämpfung)

Strukturelles Defizit Bund (nach Herausrechnung von Zusatzkosten für Flüchtlinge und Terrorismusbekämpfung)

Staatsschuldenquote

Zeitgerechte Abgabenentrichtung

Finanz-Online-Benutzerinnen und Benutzer

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Bearbeitende Stellen

Im Bundesfinanzrahmengesetz (BFRG) wird das Budget des Bundes in sogenannte „Untergliederungen“ (UGs) unterteilt, die in etwa einzelnen Politikfeldern entsprechen.

Wirkungsziele werden auf Ebene dieser UGs festgelegt. UGs sind einzelnen Bundesressorts und obersten Organen exklusiv zugewiesen, wobei einzelne Ressorts auch für mehrere UGs zuständig sein können.



Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Zuständigkeit
Status Ziel-Erreichungsgrad

Durchführung von Follow-up-Überprüfungen zur Nachverfolgung der Umsetzung der Empfehlungen des RH

Bereitstellung des Bundesrechnungsabschlusses unter Berücksichtigung der Anforderungen des Nationalrates zur Wahrnehmung seiner Budgetkontrolle

Aufzeigen von Handlungspotenzial im Bereich der Gleichstellung und transparente Darstellung des Einsatzes öffentlicher Mittel in Bezug auf Frauen und Männer

Erstellung des Bundesfinanzrahmengesetzes (BFRG) 2018-2021 sowie des Bundesfinanzgesetzes (BFG) 2018

Aufrechterhaltung der abgabenrechtlichen Prüfungs- und Kontrollmaßnahmen in den Bereichen Steuer und Zoll

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Vorhaben

Ein Vorhaben ist ein Bündel an Tätigkeiten, welche durch die Ressorts erbracht werden. Hierbei werden zwei Arten von Vorhaben unterschieden:

Bei Regelungsvorhaben handelt es sich etwa um Bundesgesetze, Verordnungen und zwischenstaatliche Vereinbarungen. Sonstige Vorhaben stellen beispielsweise große Bauprojekte, Infrastrukturvorhaben oder größere Anschaffungen dar.


Zuständigkeit
Status Ziel-Erreichungsgrad

Rahmenförderungsvertrag zwischen der Republik Österreich (vertreten durch das Bundesministerium für Finanzen) als Förderungsgeber und dem Österreichischen Institut für Wirtschaftsforschung als Förderungsnehmer

Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013, Evaluierungsjahr 2022

Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz

Bundesgesetz, Evaluierungsjahr 2023

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Kosovo zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung

Über- oder zwischenstaatliche Vereinbarung, Evaluierungsjahr 2023

Abkommen zwischen Island und der Republik Österreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll

Über- oder zwischenstaatliche Vereinbarung, Evaluierungsjahr 2022

Abkommen zwischen der Republik Österreich und Japan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung

Über- oder zwischenstaatliche Vereinbarung, Evaluierungsjahr 2023

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Wie funktioniert das System?

Ergebnis wurde überplanmäßig erreicht

Ergebnis wurde erreicht

Ergebnis wurde überwiegend erreicht

Ergebnis wurde teilweise erreicht

Ergebnis wurde nicht erreicht

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