Vorhaben
Rahmenförderungsvertrag 2018-2021 zwischen der Republik Österreich und dem Österreichischen Institut für Wirtschaftsforschung
Rahmenförderungsvertrag zwischen der Republik Österreich (vertreten durch das Bundesministerium für Finanzen) als Förderungsgeber und dem Österreichischen Institut für Wirtschaftsforschung als Förderungsnehmer
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2017
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2018
Nettoergebnis in Tsd. €: -17.165
Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Erstellung eines Rahmenförderungsvertrages mit dem WIFO mit jährlicher Anpassung der Grundförderung, um die Aktivitäten mit öffentlichem Gut-Charakter in bewährter Qualität bereitstellen zu können
Beschreibung des Ziels
Das WIFO wird Aktivitäten laut Leistungsvereinbarung durchführen und Verpflichtungen (Politikberatung, Lieferung von Prognosen) übernehmen. Außerdem müssen noch zu definierende Auftragsarbeiten für das BMF (Studien) in Höhe von jährlich 100.000 Euro erbracht werden.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Finanzielle Sicherstellung des Weiterbestands und der Leistungsfähigkeit des WIFO
Ausgangszustand 2017:
Es besteht derzeit kein Rahmenförderungsvertrag ab 2018.
Zielzustand 2022:
Der angepasste Rahmenförderungsvertrag für die Jahre 2018 – 2021 hat es ermöglicht, dass das WIFO die Aktivitäten mit öffentlichem Gut-Charakter zur Verfügung stellen konnte.
Istzustand 2022:
Das WIFO konnte die Aktivitäten mit öffentlichem Gut-Charakter zur Verfügung stellen. Der Rahmenvertrag 2018 - 2021 samt Leistungsvereinbarung wurde am 05.09.2017 (WIFO) bzw. 06.09.2017 (BMF) unterfertigt.
Datenquelle:
ELAK, Berichtswesen (Wirtschaftsprüfung Jahresabschlüsse WIFO, Verwendungsnachweise, Jahresberichte etc.)
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Rahmenförderungsvertrag mit dem WIFO für die Jahre 2018 – 2021
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Mit dem WIFO wird ein Rahmenförderungsvertrag für die Jahre 2018 – 2021 nach Maßgabe der Verordnung über die „Allgemeinen Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2014)“, BGBl. II Nr. 208/2014 unter Berücksichtigung der einschlägigen EU-Rechtsvorschriften und der Förderungsbedingungen abgeschlossen.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Zum Zeitpunkt der Planung und der Erstellung der gegenständlichen WFA wurde mit Aufwendungen in Höhe von 4,167 Mio. EUR für das Jahr 2018, 4,250 Mio. EUR für das Jahr 2019, 4,335 Mio. EUR für das Jahr 2020 sowie 4,420 Mio. EUR für das Jahr 2021 gerechnet. Tatsächlich sind in den Jahren 2018 und 2019 finanzielle Auswirkungen in der veranschlagten Höhe eingetreten. Für die Jahre 2020 und 2021 ergaben sich Abweichungen, da für Studien nicht insgesamt je 100.000 EUR ausbezahlt wurden. Dies ist als Einsparung und nicht als Minderleistung zu klassifizieren.
Im Jahr 2020 wurden für 3 Prognosen und 1 Studie insgesamt 94.095 EUR ausbezahlt, dadurch ergibt sich eine geringere Aufwendung in Höhe von 5.905 EUR.
Im Jahr 2021 wurden für 1 Prognose und 3 Studien insgesamt 98.971 EUR ausbezahlt, dadurch ergibt sich eine geringere Aufwendung in Höhe von 1.209 EUR.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.