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Vorhaben

BÜNDELUNG: IFI-Kooperationen 2017-2020

2022
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2017

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2020

Nettoergebnis in Tsd. €: -99.105

Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Problemdefinition

Im Jahr 2014 mussten 12,7 % der Weltbevölkerung mit einem Einkommen von weniger als 1,90 Dollar pro Tag, der damaligen Armutsgrenze auskommen, lebten also in extremer Armut. Etwa 33 % aller Stadtbewohner in Entwicklungsländern leben in Slums und 9 % der Weltbevölkerung haben immer noch keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser, 32 % leben ohne adäquate Sanitäranlagen. Sollte der globale Treibhausgas-Ausstoß nicht radikal eingedämmt werden können, so steuern wir auf eine um 4°C wärmere Welt zu. Diese Veränderung zieht verheerende Auswirkungen für Mensch und Natur mit sich wie etwa den Anstieg des Meeresspiegels und die Häufung und Verstärkung von Naturkatastrophen, wodurch auch auf die reicheren Länder erhebliche Kosten zukommen. Zusätzlich verstärkt die durch die COVID-19-Pandemie ausgelöste globale Rezession die wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen vor allem in den ärmeren Entwicklungsländern. Diese Länder verfügen nicht über die notwendigen fiskalischen Spielräume, um adäquat auf diese Krise zu reagieren.

Internationale Finanzinstitutionen (IFIs) leisten daher einen wichtigen Beitrag, diesen Problemen entgegenzuwirken. Sie können bei Aufbau und Verbreitung von Wissen helfen, den Technologietransfer und die Entwicklung von Kapazitäten unterstützen sowie für die Bereitstellung von Kapital zugunsten von Entwicklungsländern sorgen. Unter den diversen Akteuren der Entwicklungszusammenarbeit sind IFIs in der Regel die effizientesten (geringere Verwaltungskosten aufgrund der Bündelung von Ressourcen), effektivsten (starke Ausrichtung an zu erreichenden Resultaten) und transparentesten (regelmäßiges Reporting-System) Institutionen bei der Durchführung von Entwicklungsprojekten.

Neben der Bereitstellung von Finanzierungs- und Beteiligungskapital oder auch von Garantien zur Risikoabsicherung für private Investoren sind IFIs vor allem auch im Bereich der Technischen Hilfe/Assistenz sowie in der Aufbereitung und Verbreitung von Wissen und Know How für viele Entwicklungsländer maßgebliche Partner. Zudem spielen IFIs auch bei der Einführung von verbesserten Umwelt- und Sozialstandards in Entwicklungsländern eine wichtige Rolle.

IFIs stellen pro Jahr mehr als 100 Milliarden Dollar an Investitionsvolumen für den öffentlichen wie privaten Sektor bereit, wobei sich hier auch immense Möglichkeiten für österr. Unternehmen erschließen, um ihr Know How einzubringen und Aufträge zu erhalten. Die Ausgaben im Bereich der Privatsektor-Entwicklung durch IFIs sind in den letzten Jahren stark angestiegen. Schätzungen zufolge generiert jeder Dollar, den die IFIs in den Privatsektor von Entwicklungsländern investieren, bis zu 12 weitere Dollar an verfügbarem Kapital. Entwicklungsbanken kommt daher für das Wachstum in Entwicklungsländern große Bedeutung zu.

Die BMF IFI-Kooperationen umfassen die Finanzierung von Wissensaufbau- und Verbreitung, Technischer Assistenz und Projektentwicklung sowie die Unterstützung der Vernetzung Österreichs mit den IFIs. Derartige Kooperationen können aufgrund des Bundesgesetzes über den Abschluss von Kooperationsvereinbarungen mit IFIs (BGBl. I Nr. 91/2001 vom 3. August 2001) durchgeführt werden.

Dies geschieht durch die jährliche Programmierung folgender Kooperationsschienen:
(1) Außenwirtschaftsprogramm (AWP)
Im Rahmen des AWP werden Technische Hilfe Projekte mit den IFIs durchgeführt, die einen außenwirtschaftlichen Mehrwert haben, d. h. den österreichischen Unternehmen direkt oder indirekt Geschäftsmöglichkeiten mit IFIs (Aufträge) eröffnen oder erleichtern.
(2) IFI-Ansiedelungspolitik
Die IFI-Ansiedelungspolitik des BMF zielt darauf ab, Österreich als Standort für operative Einheiten der IFIs zu stärken. Unterstützt werden Programme von IFI-Einrichtungen, die entweder bereits in Wien angesiedelt sind oder Programme, deren operative Steuerung bzw. Abwicklung im Rahmen des Vorhabens nach Österreich verlegt werden.
(3) IFI-Programm
Das IFI-Programm dient der Umsetzung des Strategischen Leitfadens des BMF für die Internationalen Finanzinstitutionen (BMF IFI-Strategie) und folgt den darin festgelegten strategischen Leitlinien. Die Kooperationen erfolgen in Ländern, die gemäß Länderliste des OECD-DAC (Organisation for Economic Co-Operation and Development-Development Assistance Committee) ODA (Official Development Assistance)-fähig sind, damit es zu einer Anrechnung im Rahmen der österreichischen ODA-Quote kommt.

Die „IFI-Kooperationen 2020“ sollen die bereits bestehenden und genehmigten Vorhaben „IFI-Kooperationen 2017“ bzw. „IFI-Kooperationen 2018“ und „IFI-Kooperationen 2019“ ergänzen (siehe WFA vom Frühjahr 2017, BMF-200319/0005-III/3/2017 bzw. WFA vom Sommer 2018, BMF-200319/0003-III/3/2018 und WFA vom Sommer 2019, BMF-200319/3-III/3/19). Gemäß § 5 (2a) WFA-Grundsatzverordnung wurde eine Bündelung vorgenommen.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Gegenständliches Vorhaben wurde im Rahmen des strategischen Leitfadens des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) für die Internationalen Finanzinstitutionen (BMF IFI-Strategie) umgesetzt und folgt den darin festgelegten strategischen Leitlinien. Die Kooperation mit IFIs unterliegt auf nationaler Ebene dem Bundesgesetz über die Entwicklungszusammenarbeit (EZA-G) und orientiert sich an den Zielen des Dreijahresprogramms der österreichischen Entwicklungspolitik.

Im Jahr 2005 haben die Europäische Union (EU) und ihre Mitgliedstaaten zugesagt, bis 2015 ihre kollektive ODA-Quote auf 0,7 % des Bruttonationaleinkommens (BNE) der EU zu erhöhen. Die Zusage, 0,7 % des BNE als Official Development Assistance (ODA) bis zum Jahr 2030 zu leisten, wurde im Jahr 2015 bei der Addis Ababa Action Agenda erneuert und als gemeinsame Zusage der EU abgegeben. Die in gegenständlichen Vorhaben aufgewandten Mittel sind zur Gänze ODA-anrechenbar und leisten somit einen wichtigen Bestandteil der Erreichung des 0,7 % Ziels Österreichs.

Darüber hinaus bekennt sich Österreich zu den Nachhaltigen Entwicklungszielen (Sustainable Development Goals – SDGs), des hochrangigen Gipfeltreffens der Vereinten Nationen (United Nations, UN) vom 25. bis 27. September 2015, bei welchem die „Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ beschlossen wurde. Mit dem Ministerratsbeschluss vom 12. Jänner 2016 wurden alle Bundesministerien zur kohärenten Umsetzung der „Agenda 2030“ beauftragt. Die Kooperation mit Multilateralen Entwicklungsbanken gilt aufgrund der besonderen Stellung, der Funktionsweise und des spezialisierten Know Hows dieser Institutionen als effektive und effiziente Beitragsleistung zur Erreichung der SDGs.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Erzeugung eines außenwirtschaftlichen Nutzens für Österreich im Rahmen des Außenwirtschaftsprogramms

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Anzahl generierter Aufträge an die österreichische Wirtschaft aufgrund AWP (2017 - 2021) [Anzahl]

Istwert

50

Anzahl

Zielzustand

35

Anzahl

Datenquelle: Annual Corporate Procurement Review der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD)

Volumen der 2017 - 2021 generierten Aufträge an die österreichische Wirtschaft im Verhältnis zu den eingesetzten AWP-Mitteln [%]

Istwert

459

%

Zielzustand

200

%

Datenquelle: Annual Corporate Procurement Review der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD)

Ziel 2: Stärkung des österr. Standorts durch Erhalt/Erhöhung der IFI-Präsenz in Wien im Rahmen der IFI-Ansiedelungspolitik

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Anzahl der angesiedelten Einheiten der Weltbank-Gruppe in Wien - Stand 1.1.2022 [Anzahl]

Istwert

18

Anzahl

Zielzustand

6

Anzahl

Datenquelle: Direkte Information seitens Internationaler Finanz-Corporation (IFC) und Weltbank

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Weltbank-Gruppe in Wien - Stand 1.1.2022 [Anzahl]

Istwert

224

Anzahl

Zielzustand

180

Anzahl

Datenquelle: Direkte Information seitens Internationaler Finanz-Corporation (IFC) und Weltbank

Ziel 3: Beitrag zu den Verpflichtungen Österreichs als verlässlicher Partner der internationalen Entwicklungszusammenarbeit im Rahmen des IFIs-Programms

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Beitrag zur jährlichen österreichischen ODA-Leistung im Rahmen des IFI-Programms 2017 – 2020 [Mio. EUR]

Istwert

44,94

Mio. EUR

Zielzustand

45,46

Mio. EUR

Datenquelle: Bundesministerium für Finanzen (BMF)

Umsetzung der Schwerpunkte der IFI-Strategie im Rahmen der IFI-Programme 2017 – 2020 [Anzahl]

Istwert

27

Anzahl

Zielzustand

27

Anzahl

Datenquelle: Bundesministerium für Finanzen (BMF)

Meilenstein 1: Programm-Evaluierungen und Berichterstattungen

Ausgangszustand 2017:

Programm-Evaluierungen und Berichterstattungen über Resultate werden als Entscheidungsgrundlage für die Wiederauffüllung von IFI-Programmen herangezogen. 1.1.2017: für IFI-Programmierungen 2013 – 2016 erfolgt

Zielzustand 2022:

1.1.2022: für IFI-Programmierungen 2017 – 2020 erfolgt

Istzustand 2022:

Programm-Evaluierungen und Berichterstattungen über Resultate wurden als Entscheidungsgrundlage für die IFI-Programmierungen 2017-2020 herangezogen.

Datenquelle:
Regelmäßige Berichterstattung der Programme, Jahresberichte, externe Evaluierungen von Programmphasen

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Außenwirtschaftsprogramm

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Abschluss von Kooperationsvereinbarungen im Rahmen des Außenwirtschaftsprogramms (AWP). Es werden bewährte Programme wiederaufgefüllt sowie neue Programme dotiert. Dabei werden die Ergebnisse und Erfahrungen bei der Durchführung mit den bisherigen Programmen ebenso berücksichtigt wie das Interesse und Potential der österreichischen Firmen. 2017 – 2020 ist die Dotierung folgender Kooperationsvereinbarungen vorgesehen:
2017:
1) EBRD – Delivering Resource Efficiency Investment in the Western Balkan Countries and Turkey (Drive Program)
2) EBRD – Municipal Environment and Infrastructure TA Program (MEI)
3) EBRD – Western Balkan Investment Framework (WBIF)
4) EIB – Eastern Partnership Technical Assistance Programme (EPTATF)
5) IFC – Ukraine Green Finance Program
6) IFC – Ukraine Dairy Supply Chain Development Project
7) IBRD – Western Balkan Sustainable Hydropower Development Program
8) EBRD – Entsendung

2018:
1) EBRD – Municipal Environment and Infrastructure TA Program (MEI)
2) EBRD – Austrian Consultant Trust Fund (ACTF)
3) EBRD – Western Balkan Investment Framework (WBIF)
4) IFC – ECA Cities Platform
5) IFC – Clean Energy Infrastructure in Southeast and Eastern Europe
6) EBRD – Entsendung

2019:
1) EBRD – Western Balkan Investment Framework (WBJF)
2) EBRD – City Regeneration and Environment (CREATE) Fund Programme
3) IFC – ECA Cities Platform II
4) IFC – ECA Climate Friendly Infrastructure Programme
5) IFC – ECA Climate Smart Finance Programme

2020:
1) EBRD – Western Balkan Investment Framework (WBIF)
2) EBRD – Entsendung
3) IFC – Middle East and North Africa (MENA) Cities Platform
4) IFC – ECA Climate-Smart Finance Facilitation Program
5) IFC – COVID-19 Stress and Recovery: Supporting Financial Institutions (FIs) in ECA with Business Continuity

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überplanmäßig erreicht

IFI-Ansiedelungspolitik

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Abschluss von Kooperationsvereinbarungen im Rahmen der IFI-Ansiedelungspolitik. Es werden gezielt Programme (ko-)finanziert, um bestehende Weltbankeinheiten in Wien zu halten, auszubauen und neue anzusiedeln, um den internationalen Standort Österreich zu stärken. Dabei werden die Ergebnisse und Erfahrungen bei der Durchführung der bisherigen Programme ebenso berücksichtigt wie die Möglichkeit, die Anzahl der IFI-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter in Wien zu erhöhen. 2017 – 2020 ist die Dotierung folgender Kooperationsvereinbarungen vorgesehen:
2017:
1) Urban Partnership Program
2) Financial Sector Advisory Center (FinSAC)
3) Danube Water Program (DWP)
4) Facility for Investment Climate Advisory Services (FIAS)

2018:
1) Centre for Financial Reporting Reform (CFRR)
2) Danube Water Program (DWP)

2019:
1) Centre for Financial Reporting Reform (CFRR) – Strengthening Auditing and Reporting for Eastern Partnership countries (STAREP)
2) Gov.Tech. Centre MDTF – Erweiterung des Wiener WB-Büros

2020:
1) Facility for Investment Climate Advisory Services (FIAS)
2) Financial Sector Advisory Center (FinSAC)
3) Centre for Financial Reporting Reform (CFRR)
4) GovTech Global Partnership (GTGP)

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überplanmäßig erreicht

IFI-Programm

Beitrag zu Ziel 3

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Abschluss von Kooperationsvereinbarungen im Rahmen des IFI-Programms. Dadurch werden ergebnisorientierte IFI-Programme oder -Projekte, die zur Umsetzung der Schwerpunkte der IFI-Strategie des BMF beitragen, v. a. durch Dotierung bi- oder multilateraler Trust Funds (ko-)finanziert. Für 2017 – 2020 ist die Dotierung folgender Kooperationsvereinbarungen vorgesehen:
IFI-Programm
2017:
1) IBRD – Global Facility for Disaster Reduction and Recovery (GFDRR)
2) IBRD – Donor Funded Staffing Program (DFSP)
3) IBRD – Debt Management Facility (DMF)
4) IBRD – Labor Market Externally Funded Outputs (EFO)
5) IDB – Associate Professional Officer (APO)
6) ADB – Aufbau von Kapazitäten/Wissenstransfer im Eisenbahnsektor
7) ADB – Aufbau von Kapazitäten im Wassersektor in Georgien
8) AfDB – Sustainable Energy Fund for Africa (SEFA)
9) AfDB – Secondment eines Experten für erneuerbare Energie – Verlängerung

2018:
1) IBRD – Global Water Security and Sanitation Partnership (GWSP)
2) IFC – Austria/IFC Climate Change Partnership (Phase 2)
3) IBRD – Konsultativgruppe für internationale landwirtschaftliche Forschung
4) IDB – Associate Professional Officer (APO)
5) IDB – Emerging and Sustainable cities (ESC) Trust Fund
6) ADB – City Development Initiative for Asia (CDIA)

2019:
1) IBRD – Donor Funded Staffing Program (DFSP)
2) IBRD – Mobility and Logistics MDTF
3) IBRD – Debt Management Facility (DMF)
4) IBRD – Global Water Security and Sanitation Partnership (GWSP)
6) IBRD – City Resilience Technical Assistance and Partnership (EFO)
7) IBRD – Global Facility for Disaster Reduction and Recovery (GFDRR)
8) AfEB – African Water Facility (AWF)
9) AfEB – Smart City Knowledge Transfer
10) IDB – Associate Professional Officer (APO)

2020:
1) IBRD – Donor Funded Staffing Program (DFSP)
2) IBRD – Energy Sector Management Assistance Program (ESMAP)
3) IBRD – Global Water Security and Sanitation Partnership (GWSP)
4) IBRD – Global Facility for Disaster Reduction and Recovery (GFDRR)
5) IBRD – Kooperation Klimafinanzierung (ProGreen)
6) IDB – Associate Professional Officer (APO)
7) IDB – NDC Pipeline Accelerator Multi-Donor Trust Fund (ACL MDTF)
8) AsEB – Abwassermonitoring – COVID-19 Frühwarnsystem
9) AsEB – Klimadiagnose Tool
10) AfEB – African Water Facility (AWF)
11) IFAD – Enhanced Adaptation for Smallholder Agriculture Programme (ASAP+)

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Monitoring übergreifender Wirkungen aller IFI-Kooperationsbereiche

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2
Beitrag zu Ziel 3

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Zur Umsetzung der IFI-Kooperationen 2017 – 2020 wurde zunächst für die finanzielle Bedeckung Sorge getragen (bereits geschehen; die Beträge sind sowohl in BFGs 2017, 2018, 2019 und 2020 als auch im aktuellen BFRG 2020 – 2023 enthalten). Das BMF ist laufend bestrebt, formelle und informelle IFI-Netzwerke zu erhalten, zu vertiefen und zu erweitern, um einerseits an Informationen über bestehende sowie sich neu anbahnende Programme zu gelangen und andererseits an der inhaltlichen Gestaltung im Sinne der österr. Interessen mitzuwirken. Auf dieser Grundlage werden gemäß festgelegter Kriterien diejenigen Programme vorausgewählt, welche aufgestockt bzw. neu dotiert werden sollen. Anschließend beginnen die Vertragsverhandlungen mit den IFIs.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2020 - 2022
2020
2021
2022

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-99.105

Tsd. Euro

Plan

-118.640

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

99.105

Tsd. Euro

Plan

118.640

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

99.105

Tsd. Euro

Plan

118.640

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-8.382

Tsd. Euro

Plan

-44.720

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

8.382

Tsd. Euro

Plan

44.720

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

8.382

Tsd. Euro

Plan

44.720

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-23.923

Tsd. Euro

Plan

-19.130

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

23.923

Tsd. Euro

Plan

19.130

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

23.923

Tsd. Euro

Plan

19.130

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-21.798

Tsd. Euro

Plan

-21.600

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

21.798

Tsd. Euro

Plan

21.600

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

21.798

Tsd. Euro

Plan

21.600

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Bei der WFA-Erstellung für die Programmierungen 2017 bis 2020 wurde der Transferaufwand jeweils im laufenden Jahr angegeben, da zu diesem Zeitpunkt noch keine konkrete Zuordnung der Auswirkungen auf die Folgejahre gemacht werden konnte. Einige Zahlungen erfolgten in US-Dollar (USD), bei denen der EUR-Betrag vorerst geschätzt werden musste. Bei einigen Programmen steht zum Zeitpunkt der Programmierung noch nicht fest, welchem Leistungszeitraum das Programm zuzuordnen ist. Dadurch ergeben sich in der Ergebnisrechnung die angeführten Abweichungen zum Plan:
1) Die gesamten geplanten Aufwendungen betrugen aufgrund des USD/EUR-Wechselkurses insgesamt statt € 118,64 Mio. nur € 117,827 Mio..
2) Diese € 117,827 Mio. entfallen mit € 99,105 Mio. auf die Jahre 2017 – 2021. Bei einigen Programmen erstreckt sich der Leistungszeitraum allerdings bis ins Jahr 2027, sodass sich der restliche Betrag von € 18,722 Mio. auf die Jahre 2022 – 2027 erstreckt:
2022: € 9,462 Mio.
2023: € 4,911 Mio.
2024: € 1,888 Mio.
2025: € 1,331 Mio.
2026: € 0,565 Mio.
2027: € 0,565 Mio.

Gesamtbeurteilung

Die programmatische Zusammenarbeit mit den Internationalen Finanzinstitutionen (IFIs) wird durch geeignete Kooperationen im Rahmen des Außenwirtschaftsprogramms, der IFI-Ansiedelungspolitik und des IFI-Programms gemäß den Schwerpunkten des Strategischen Leitfadens des BMF für die IFIs umgesetzt und die vereinbarungsgemäße Durchführung durch das BMF überwacht.

Ziel 1 („Erzeugung eines außenwirtschaftlichen Nutzens für Österreich im Rahmen des Außenwirtschaftsprogramms“) wurde durch die Dotierung von Kooperationsvereinbarungen insbesondere mit der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBRD) und der Internationalen Finanz Corporation (IFC) (Maßnahme 1 „Außenwirtschaftsprogramm“) überplanmäßig erreicht, insbes. aufgrund von höheren als ursprünglich angenommenen Rückflüssen an österreichische Unternehmen durch die Aktivitäten der Weltbankgruppe und der EBRD. Dies trifft sowohl für das Geschäftsvolumen als auch für die Anzahl der Aufträge zu.

Ziel 2 („Stärkung des österr. Standorts durch Erhalt/Erhöhung der IFI-Präsenz in Wien im Rahmen der IFI-Ansiedelungspolitik“) wurde durch die Dotierung von Kooperationsvereinbarungen mit der Weltbankgruppe (Maßnahme 2 „IFI-Ansiedelungspolitik“) ebenso überplanmäßig erreicht, zumal die langjährigen und kontinuierlichen Ansiedelungsbemühungen auch dazu beigetragen haben, dass Wien mittlerweile eines der größten Büros der Weltbankgruppe weltweit ist und den Weltbank-Hub für Europa und Zentralasien stellt. Sowohl die Weltbank als auch die IFC stationieren eine substantielle Anzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Wien.

Ziel 3 („Beitrag zu den Verpflichtungen Österreichs als verlässlicher Partner der internationalen Entwicklungszusammenarbeit im Rahmen des IFIs-Programms“) wurde durch die Dotierung von Kooperationsvereinbarungen mit IFIs (Weltbankgruppe, AfEB, AsEB, IDB) (Maßnahme 3 „IFI-Programm“) zur Gänze erreicht. Die IFI-Kooperationen konnten grundsätzlich wie geplant und zeitgerecht abgewickelt werden. Einige Zahlungen erfolgten in US-Dollar (USD), bei denen der EUR-Betrag vorerst geschätzt werden musste. Aufgrund des günstigeren Wechselkurses zum Zeitpunkt der Zahlungen kam es zu einer geringfügigen Abweichung bei der ODA-Anrechnung (geschätzter Zielzustand: € 45,46 Mio., tatsächlicher Betrag € 44,94 Mio.).

Auf Basis der Entwicklungen zwischen Planung/Genehmigung der jährlichen Programmierungen und der Umsetzung der einzelnen Programme im Jahresverlauf ergab sich die Notwendigkeit, die Programmierungen anzupassen. Im Zeitraum 2017 – 2020 kamen drei Programme (2017: AWP 7. IBRD – Western Balkan Sustainable Hydropower Development Program bzw. IFI-Programm 8. AFDB – Sustainable Energy Fund for Africa sowie 2020 AWP 5. COVID-19 Stress and Recovery: Supporting Financial Institutions in ECA with Business Continuity) aufgrund von Projektverzögerungen und geänderten Prioritäten der Institutionen nicht zustande. Die dafür vorgesehenen Beträge wurden im Rahmen der Umprogrammierung anderen Programmen zugewiesen, sodass sich dadurch keine negativen Auswirkungen auf die Zielerreichung ergaben (Maßnahme 4 „Monitoring übergreifender Wirkungen aller IFI-Kooperationsbereiche“).

Vor dem Hintergrund der weitestgehend überplanm. Zielerreichung, erwiesen sich die gesetzten Maßnahmen als zielführend. Das stete und langjährige Engagement macht Österreich zu einem angesehenen und geschätzten Anteilseigner und Partner der IFIs.
Insbesondere die Inputfaktoren Personal, Know How, persönliches Engagement und das erforderliche Ausmaß an Budgetmitteln waren für den Grad der Zielerreichung maßgeblich.

Externe Einflussfaktoren auf das Ergebnis der Kooperation mit IFIs sind vielfältig und können sowohl eine positive als auch negative Ausprägung aufweisen. Insbesondere das Erreichen der Ziele 1 und 2 ist davon betroffen. Beispielsweise spielen bei Ziel 1 die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft von österreichischen Unternehmen und das Know How eine entscheidende Rolle beim Lukrieren von Aufträgen innerhalb eines international kompetitiven Ausschreibungsprozesses. Bei Ziel 2 sind beispielsweise die Attraktivität des Standortes Wiens in ihren unzähligen Facetten (z. B. Sicherheit, öffentlicher Verkehr, Lebensqualität, Beschäftigungsmöglichkeiten für Partnerinnen und Partner, Ausbildungsmöglichkeiten für Kinder etc.) sowie die Anbindung an internationale Verkehrsrouten maßgebliche Kriterien, um sich gegenüber anderen Standorten durchzusetzen.

Werden Nebeneffekte im Sinne von nicht formulierten Zielen definiert, dann sind hier insbesondere die Beiträge der IFI-Kooperation zur Erreichung der SDGs zu erwähnen. Dies manifestiert sich auch in der Zuordnung des Gesamtvorhabens zu einer Vielzahl von SDGs. In einem Umfeld, das sich durch eine Reihe, oben bereits beispielhaft angeführter externer Einflussfaktoren kennzeichnet, ist es schwierig, sinnvolle Zielsetzungen zu formulieren. In Anbetracht dieses Umstands werden die bestehenden Ziele als bestmöglich definiert angesehen.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen