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WIRKUNGSZIEL

Sicherstellung einer möglichst getreuen, vollständigen und einheitlichen Darstellung der finanziellen Lage

2017
Wirkungsziel überplanmäßig erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Zur Umsetzung der im Oktober 2015 kundgemachten Voranschlags- und Rechnungsabschluss-Verordnung 2015 (VRV 2015), wurden mehrere Initativen von Bund, Ländern und Gemeinden gesetzt:
– Das BMF setzte Vorarbeiten für den online Kontierungsleitfaden und das online Buchhaltungs- und Bilanzierungshandbuch (oBHBH) um.
– Das Bundesministerium für Finanzen, Länder und Gemeinden haben in mehr als 30 ganztägigen Sitzungen die Kontierungsleitfäden der Länder und jener der Gemeinden mit jenem des Bundes, dort wo es sinnvoll und möglich ist, harmonisiert. Insgesamt waren bis Ende 2017 ca. 90% der Kontenbeschreibungen zwischen den Gebietskörperschaften abgestimmt.
– Mit Mai 2018 waren 100% der Kontenbeschreibungen zwischen den Gebietskörperschaften abgestimmt (der Kontierungsleitfaden für die Gemeinden wurde im Juni 2018 vom KDZ in Buchform veröffentlicht). Der Kontierungsleitfaden der Gemeinden ist seit Sommer 2018 online. Jener der Länder wird im Herbst 2018 online verfügbar sein.

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass das Wirkungsziel überplanmäßig erreicht wurde, da 90% – statt wie geplant 66% – aller Kontenbeschreibungen zwischen den Gebietskörperschaften abgestimmt wurden.
Das VR-Komitee (bestehend aus Vertretern der Gebietskörperschaften) hat nach zahlreichen Arbeitssitzungen mit Vertretern der Länder und Gemeinden, des Bundesministeriums für Finanzen, des Rechnungshofs und weiterer Fachexperten sowie eines durchgeführten Begutachtungsverfahrens den Entwurf der Novelle der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015 (VRV 2015) im Dezember 2017 beschlossen. Dieser Verordnungsentwurf wurde vom Bundesminister für Finanzen nach Einvernehmensherstellung mit dem Rechnungshof im Jänner 2018 erlassen.
Die Länder und Gemeinden können nun ihre Budgets und Rechnungsabschlüsse spätestens ab dem Jahr 2020 nach den neuen Bestimmungen (Umstellung auf die 3-Komponenten-Rechnung – doppelte Buchführung) erstellen, wodurch vergleichbare Angaben über Landes- und Gemeindefinanzen geliefert werden.
Die Finanzausgleichspartner haben im Paktum über den Finanzausgleich ab dem Jahr 2017 vereinbart, ab Mitte 2017 einvernehmlich ein online Buchhaltungs- und Bilanzierungshandbuch (oBHBH) zu erarbeiten. Das BMF stellt eine Online-Plattform, auf der der Kontierungsleitfaden und das oBHBH angeboten werden, Ländern und Gemeinden zur Verfügung und sichert somit die Rahmenbedingungen für die Wahrnehmung der Aufgabe der Erstellung des oBHBH. Der Inhalt des Online Kontierungsleitfadens wird in gemeinsamen Arbeitsgruppen-Sitzungen für Länder und Gemeinden abgeschlossen und 2018 auf der Online Plattform veröffentlicht.