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WIRKUNGSZIEL

Sicherstellung einer möglichst getreuen, vollständigen und einheitlichen Darstellung der finanziellen Lage

Sicherstellung einer möglichst getreuen, vollständigen und einheitlichen Darstellung der finanziellen Lage (Liquiditäts-, Ressourcen- und Vermögenssicht) aller Gebietskörperschaften nach dem Vorbild der Bundes-Haushaltsrechtsreform

2016
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Zur Umsetzung der im Oktober 2015 kundgemachten Voranschlags- und Rechnungsabschluss-Verordnung 2015 (VRV 2015), mit der eine Harmonisierung der Rechnungslegungsvorschriften erreicht werden soll, wurden mehrere Initiativen von Bund, Ländern und Gemeinden gesetzt, die die Rahmenbedingungen zur Erreichung des Ziels der Sicherstellung einer möglichst getreuen, vollständigen und einheitlichen Darstellung der finanziellen Lage verbesserten:
– Das BMF begann im 1. Halbjahr 2016 mit Vorarbeiten für den online Kontierungsleitfaden und das online Buchhaltungs- und Bilanzierungshandbuch (oBHBH). Die Finanzausgleichspartner haben im Paktum über den Finanzausgleich ab dem Jahr 2017 vereinbart, ab Mitte 2017 einvernehmlich ein oBHBH zu erarbeiten, wodurch entscheidende Weichen für die Zusammenarbeit zwischen den Gebietskörperschaften gestellt wurden. Das oBHBH wird Empfehlungscharakter für Länder und Gemeinden haben. Das BMF stellt die IT-Plattform, auf der der Kontierungsleitfaden und das oBHBH angeboten werden, Ländern und Gemeinden gratis zur Verfügung und sichert somit die Rahmenbedingungen für die Wahrnehmung der Aufgabe der Erstellung des oBHBH.
– Es wurden in allen Bundesländern verschiedene Umsetzungsmaßnahmen der subnationalen Haushaltsrechtsreform vorgenommen, bei denen das BMF in den eingerichteten Arbeitsgruppen und Gremien mitgewirkt hat.

Zur Harmonisierung der Rechnungslegung und Umsetzung der VRV 2015 setzten Bund, Länder und Gemeinden zahlreiche Schritte, um das Ziel der Sicherstellung einer möglichst getreuen, vollständigen und einheitlichen Darstellung der finanziellen Lage umzusetzen:
– Das BMF organisierte im Juli 2016 einen Informationaustausch zur Umsetzung der VRV 2015 zwischen BMF, Expertinnen und Experten und den Gemeindeaufsichtsbehörden, initiierte das oBHBH und entsandte Vertreterinnen und Verteter in folgende Arbeitsgruppen: in die von Gemeinde- und Städtebund eingesetzte AG, die für drei Pilotgemeinden einen Voranschlag- und Rechnungsabschluss und abschließend einen Muster-Voranschlag und -/Rechnungsabschluss erarbeiten wird und an der AG Kontierungsleitfaden der Gemeinden, um alle Konten des Kontenplans der VRV 2015 zu beschreiben. An diesen AG nahmen auch Vertreterinnen und Verteter der Gemeinden und der Gemeindeaufsichtsbehörden teil.
– Im Dezember 2016 trafen sich Vertreterinnen und Vertreter aller Gebietskörperschaften im VR-Komitee, in das Anregungen für eine Novelle zur VRV 2015 von den Gemeinden eingebracht wurden.