Zur Umsetzung der im Oktober 2015 kundgemachten Voranschlags- und Rechnungsabschluss-Verordnung 2015 (VRV 2015), mit der eine Harmonisierung der Rechnungslegungsvorschriften erreicht werden soll, wurden mehrere Initiativen von Bund, Ländern und Gemeinden gesetzt, die die Rahmenbedingungen zur Erreichung des Ziels der Sicherstellung einer möglichst getreuen, vollständigen und einheitlichen Darstellung der finanziellen Lage verbesserten:
– Das BMF begann im 1. Halbjahr 2016 mit Vorarbeiten für den online Kontierungsleitfaden und das online Buchhaltungs- und Bilanzierungshandbuch (oBHBH). Die Finanzausgleichspartner haben im Paktum über den Finanzausgleich ab dem Jahr 2017 vereinbart, ab Mitte 2017 einvernehmlich ein oBHBH zu erarbeiten, wodurch entscheidende Weichen für die Zusammenarbeit zwischen den Gebietskörperschaften gestellt wurden. Das oBHBH wird Empfehlungscharakter für Länder und Gemeinden haben. Das BMF stellt die IT-Plattform, auf der der Kontierungsleitfaden und das oBHBH angeboten werden, Ländern und Gemeinden gratis zur Verfügung und sichert somit die Rahmenbedingungen für die Wahrnehmung der Aufgabe der Erstellung des oBHBH.
– Es wurden in allen Bundesländern verschiedene Umsetzungsmaßnahmen der subnationalen Haushaltsrechtsreform vorgenommen, bei denen das BMF in den eingerichteten Arbeitsgruppen und Gremien mitgewirkt hat.
Zur Harmonisierung der Rechnungslegung und Umsetzung der VRV 2015 setzten Bund, Länder und Gemeinden zahlreiche Schritte, um das Ziel der Sicherstellung einer möglichst getreuen, vollständigen und einheitlichen Darstellung der finanziellen Lage umzusetzen:
– Das BMF organisierte im Juli 2016 einen Informationaustausch zur Umsetzung der VRV 2015 zwischen BMF, Expertinnen und Experten und den Gemeindeaufsichtsbehörden, initiierte das oBHBH und entsandte Vertreterinnen und Verteter in folgende Arbeitsgruppen: in die von Gemeinde- und Städtebund eingesetzte AG, die für drei Pilotgemeinden einen Voranschlag- und Rechnungsabschluss und abschließend einen Muster-Voranschlag und -/Rechnungsabschluss erarbeiten wird und an der AG Kontierungsleitfaden der Gemeinden, um alle Konten des Kontenplans der VRV 2015 zu beschreiben. An diesen AG nahmen auch Vertreterinnen und Verteter der Gemeinden und der Gemeindeaufsichtsbehörden teil.
– Im Dezember 2016 trafen sich Vertreterinnen und Vertreter aller Gebietskörperschaften im VR-Komitee, in das Anregungen für eine Novelle zur VRV 2015 von den Gemeinden eingebracht wurden.