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WIRKUNGSZIEL

Erweiterung der elektronischen Serviceleistungen der Finanzverwaltung (E-Government) für Bürgerinnen, Bürger, Wirtschaft und die Verwaltung

2017
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Elektronische Services werden von Bürgerinnen und Bürgern, Wirtschaft und Verwaltung, speziell jedoch im „Privaten Bereich“ verstärkt in Anspruch genommen. So konnten die Ziele im Bereich „FinanzOnline“ und der Steuererklärungen im „Privaten Bereich“ übertroffen werden. Die Zielerreichung der Steuererklärungen im „Betrieblichen Bereich“ ist eine Punktlandung und weist mittlerweile eine Stagnation auf. Daraus kann man schließen, dass das Ziel nicht mehr steigerbar und somit ausgereizt ist.

Bei den gegenständlichen 4 Kennzahlen konnte bei zwei (FinanzOnline Benutzerinnen und Benutzer bzw. Steuererklärungen im „Privaten Bereich“) die Zielerreichung übertroffen werden. Die FinanzOnline Benutzerinnen und Benutzer weisen noch immer eine steigende Tendenz auf. Bei den Steuererklärungen im privaten Bereich kann die deutliche Überschreitung des Zielwerts auf einen nachhaltigen Nutzen der Bürgerinnen und Bürger zurückzuführen sein.
Bei der Kennzahl Elektronische Steuererklärungen im „Betrieblichen Bereich“ konnte das gesetzte Ziel zur Gänze erreicht werden. In diesem Bereich dürfte mittlerweile eine Sättigung erreicht sein.
Bei der Kennzahl Elektronische Zustellungen von Steuerbescheiden wurde der Zielwert knapp nicht erreicht. Bei der damaligen Definition des Zielwerts 2017 wurden nur Steuerbescheide berücksichtigt. Da ab 2016 neben den Steuerbescheiden auch Buchungsmitteilungen und Benachrichtigungen elektronisch zugestellt werden können, wurden diese auch in die Berechnung des Ist-Zustandes 2017 mitaufgenommen. Da die elektronische Quote bei diesen Zustellungsarten erst bei ca. 40 % liegt, sinkt die gemeinsame Quote im Jahr 2017 auf 46 %. Bei der Zustellung der elektronischen Steuerbescheide wird trotz Nichterreichung des Zieles mit einem Anstieg in den nächsten Jahren zu rechnen sein.