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WIRKUNGSZIEL

Erweiterung der elektronischen Serviceleistungen der Finanzverwaltung (E-Government) für Bürgerinnen, Bürger, Wirtschaft und die Verwaltung

2016
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Vorhaben

Ein Vorhaben ist ein Bündel an Tätigkeiten, welche durch die Ressorts erbracht werden. Hierbei werden zwei Arten von Vorhaben unterschieden:

Bei Regelungsvorhaben handelt es sich etwa um Bundesgesetze, Verordnungen und zwischenstaatliche Vereinbarungen. Sonstige Vorhaben stellen beispielsweise große Bauprojekte, Infrastrukturvorhaben oder größere Anschaffungen dar.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Elektronische Services werden von Bürgerinnen und Bürgern, Wirtschaft und Verwaltung verstärkt in Anspruch genommen. So konnten die Ziele im Bereich der Benutzerinnen und Benutzer von FinanzOnline und im Bereich der Zustellung deutlich übertroffen werden. Die Zielerreichung bei den elektronischen Steuererklärungen im betrieblichen Bereich lässt den Schluss zu, als wäre das Potential nicht mehr steigerbar und somit ausgereizt.

Bei dem gegenständlichen Wirkungsziel wurden 3 der 5 Kennzahlen überplanmäßig erreicht, eine Kennzahl zur Gänze und eine überwiegend erreicht. Im Bereich der elektronischen Zustellungen ergibt sich die überplanmäßige Zielerreichung auch daraus, dass im Zielwert die neu hinzukommende elektronische Zustellung der Buchungsmitteilungen und der Einkommensteuervorauszahlungen nicht berücksichtigt wurde. Diese wurden aber bei der Berechnung des Istwerts einbezogen. Die Gesamtentwicklung wird als „zur Gänze erreicht“ eingestuft. Bei den betrieblichen Steuererklärungen dürfte eine Sättigung erreicht sein (zur Gänze erreicht). Daher wird in den nächsten Jahren mit keinen weiteren signifikanten Zuwächsen zu rechnen sein. Im Bereich „Scanning“ (überwiegend erreicht) gibt es grundsätzliches Wachstumspotential, was allerdings im Konflikt zur vollelektronischen Abwicklung von Steuererklärungen steht.