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MASSNAHME

Storage Verbund für Großstrafverfahren des Bundes durch Kooperation BMI, BMJ und BMF

2017
Massnahme nicht erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Storage Verbund zur ressortübergreifenden Nutzung im Rahmen von Großstrafverfahren

Details zum Meilenstein

2017

Istzustand (2017)

Im Jahr 2017 wurde im Rahmen eines Piloten "Wirtschaftsbetrugsverfahren" gezeigt, dass eine ressortübergreifende Bearbeitung von Straffällen auf den im BMF eingesetzen, virtualisierten Analyseboxen des beauftragten Dienstleisters möglich ist. Dazu wurde die komplette Software in ein Rechenzentrum transferiert. Ein Ressortübereinkommen zwischen dem Bundesministerium für Inneres, dem Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz sowie dem Bundesministerium für Finanzen exisitiert noch nicht. Eine Wiederaufnahme der Gespräche nach den erforderlichen Umsetzungsarbeiten auf Grund der Bundesministeriengesetz-Novelle ist vorgesehen.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2015

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Das Grobkonzept wurde bereits erarbeitet und von den Kooperationspartnern abgenommen. Bis Ende 2016 sind Konkretisierungen für die Detailkonzeption vorzunehmen

Zielzustand (Datum)

30. Dezember 2017

Zielzustand (Beschreibung)

Vorliegen des Verwaltungsübereinkommens zwischen BMF, BMI und BMJ bis zum Ende 1. Quartal 2017; Storage Verbund steht zur ressortübergreifenden Nutzung im Rahmen von Großstrafverfahren zur Verfügung

Erläuterung der Entwicklung

Eine Wiederaufnahme der Gespräche nach den erforderlichen Umsetzungsarbeiten auf Grund der Bundesministeriengesetz-Novelle ist vorgesehen.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

nicht erreicht