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MASSNAHME

Nominierung von Bundesvertreterinnen in die genannten Gremien

Nominierung von Bundesvertreterinnen in die genannten Gremien

2017
Massnahme überplanmäßig erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Beibehaltung des Anteils an Bundesvertreterinnen in den Aufsichtsgremien der genannten Unternehmen

Details zur Kennzahl

2017

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

52,3

%

Zielzustand

25

%

Erläuterung der Entwicklung

Das Ziel gem. Ministerratsbeschluss vom März 2011 betrifft die Jahre 2013 (25 %) und 2018 (35 %). Die Anzahl der Bundesvertreterinnen in den Aufsichtsgremien stieg im Vergleich von 2016 zu 2017. Die Erhöhung der Frauenquote auf über 50 % wurde vom Bundesministerium für Finanzen als Maßnahme zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern im Erwerbsleben realisiert.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2012

Ausgangspunkt der Planung

20


Quelle

BMF/Beteiligungsdatenbank

Berechnungsmethode

Anteil an Bundesvertreterinnen in den Aufsichtsgremien der genannten Unternehmen