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MASSNAHME

Erstellung des Bundesfinanzrahmengesetzes (BFRG) 2018-2021 sowie des Bundesfinanzgesetzes (BFG) 2018

2017
Massnahme nicht erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Bis Ende April 2017 liegt dem Nationalrat die Regierungsvorlage für das BFRG 2018-2021 vor

Details zum Meilenstein

2017

Istzustand (2017)

2017 wurde dem Nationalrat keine Regierungsvorlage für das BFRG 2018-2021 vorgelegt.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2016

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

BFRG 2017-2020 ist beschlossen

Zielzustand (Datum)

30. Dezember 2017

Zielzustand (Beschreibung)

Bis Ende April 2017 liegt dem Nationalrat die Regierungsvorlage für das BFRG 2018-2021 vor

Erläuterung der Entwicklung

Im Frühjahr 2017 wurde die Erstellung des BFRG durch Änderung des Bundeshaushaltsgesetzes 2013 in den Herbst verlegt. Ziel der Maßnahme ist die Vermeidung von zweimal im Jahr stattfindenden Budgetverhandlungen. Im Herbst 2017 wurde aufgrund der vorzeitigen Auflösung des Nationalrates (NR-Wahl am 15. Oktober 2017) die Budgeterstellung für 2018 und damit auch die Erstellung des BFRG in das Frühjahr 2018 verschoben. Im April 2017 wurde entsprechend den Vorgaben des europäischen Semesters das Stabilitätsprogramm 2016-2021 an die Europäische Kommission übermittelt. Das BFG 2018 und das BFG 2019 sowie die Finanzrahmen 2018-2021 und 2019-2022 wurden am 21. März 2018 dem Nationalrat vorgelegt.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

nicht erreicht

Meilenstein: Bis spätestens 22.10.2017 liegt dem Nationalrat die Regierungsvorlage für das BFG 2018 vor

Details zum Meilenstein

2017

Istzustand (2017)

2017 wurde dem Nationalrat keine Regierungsvorlage für das BFG 2018 vorgelegt.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2016

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

BFG 2017 ist in Vorbereitung

Zielzustand (Datum)

30. Dezember 2017

Zielzustand (Beschreibung)

Bis spätestens 22.10.2017 liegt dem Nationalrat die Regierungsvorlage für das BFG 2018 vor

Erläuterung der Entwicklung

Im Herbst 2017 wurde aufgrund der vorzeitigen Auflösung des Nationalrates (NR-Wahl am 15. Oktober 2017) die Budgeterstellung für 2018 und damit auch die Erstellung des BFRG in das Frühjahr 2018 verschoben. Das BFG 2018 und das BFG 2019 sowie die Finanzrahmen 2018-2021 und 2019-2022 wurden am 21. März 2018 dem Nationalrat vorgelegt. Am 16. Oktober 2017 wurde die Übersicht über die Haushaltsplanung 2018 an die Europäische Kommission übermittelt.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

nicht erreicht