MASSNAHME
Erarbeitung eines fundierten Abwicklungsplanes durch die Abbaueinheiten in enger Abstimmung mit der Abwicklungsbehörde FMA
Erarbeitung eines fundierten Abwicklungsplanes durch die Abbaueinheiten, teilweise in enger Abstimmung mit der Abwicklungsbehörde FMA; soweit möglich Gläubigerbeteiligung zur Abdeckung sämtlicher Verluste aus den Abbauaktivitäten
Massnahme nicht erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Keine weiteren Bundeszuschüsse
Details zum Meilenstein
Istzustand (2017)
Zur Abdeckung möglicher Verluste der KF während des Abbauzeitraums wurde der KF ein nachrangiges Darlehen in Höhe von 988 Mio. EUR durch den Bund via Abbaumanagementgesellschaft des Bundes (ABBAG) gewährt.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2015
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Im Juli 2015 erfolgte das Closing des Verkaufs des SEE-Bankennetzwerks, nachdem bereits 2013 die Österreich-Tochter der Hypo Alpe-AdriaBank veräußert worden war. Der verbleibende Teil (HETA Asset Resolution AG) sowie die Hypo Alpe-Adria-Bank S.p.A. (Italientochter) werden gemäß EK-Entscheidung vom 3.9.2013 abgebaut
Zielzustand (Datum)
30. Dezember 2017
Zielzustand (Beschreibung)
Keine weiteren Bundeszuschüsse für HETA und immigon. Nach Verschmelzung des nicht veräußerten Portfolios der KA mit der KF wird diese den wertschonenden Abbau des Portfolios fortsetzen
Erläuterung der Entwicklung
Aufgrund der Umstellung des Betriebs der KA Finanz AG (KF) als Abbaugesellschaft gemäß § 162 BaSAG im September 2017 wurde zur Abdeckung möglicher Verluste der KF während des Abbauzeitraums ein nachrangiges Darlehen in Höhe von 988 Mio. EUR durch den Bund via Abbaumanagementgesellschaft des Bundes (ABBAG) an die KF gewährt.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
nicht erreicht