MASSNAHME
Weiterentwicklung des Produktsicherheitsrechts
Weiterentwicklung des Produktsicherheitsrechts
Massnahme teilweise erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Verordnung Laserpointer - Erlassung der Verordnung auf Basis des Produktsicherheitsgesetzes
Details zum Meilenstein
Istzustand (2017)
Die mandatierte EU Norm wurde noch nicht beschlossen. Daher wurde auch noch kein Verordnungsentwurf zur Begutachtung versendet.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2017
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Da es vor allem mit Laserpointern immer wieder zu Unfällen (Augenverletzungen) kommt, soll eine von der EK mandatierte Norm für verbindlich erklärt werden; Norm auf EU-Ebene wird bis März 2017 erwartet
Zielzustand (Datum)
29. September 2017
Zielzustand (Beschreibung)
Erarbeitung der Verordnung auf Grundlage der von der EU erarbeiteten Norm; Begutachtung der Verordnung wurde im September 2017 gestartet (Anmerkung: Inkrafttreten der Verordnung im Mai 2018 geplant)
Erläuterung der Entwicklung
Ohne EU Norm ist eine Novellierung der Verordnung nicht sinnvoll.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
nicht erreicht
Meilenstein: Verordnung Kinderschmuck - Erlassung der Verordnung auf Basis des Produktsicherheitsgesetzes
Details zum Meilenstein
Istzustand (2017)
Der Entwurf für eine Empfehlung des Produktsicherheitsbeirates wurde an den Produktsicherheitsbeirat zur Begutachtung versendet.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2016
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Verordnung soll die wesentlichen Gefahren bei Schmuck für Kinder und insb. für Kleinkinder abdecken: Strangulationsgefahr, verschluckbare Kleinteile, Vergiftungen (zB Rizinus-Samen); Start der Begutachtung
Zielzustand (Datum)
29. September 2017
Zielzustand (Beschreibung)
Verordnung tritt in Kraft
Erläuterung der Entwicklung
Neuere Erkenntnisse haben ergeben, dass die Gefährdung doch geringer und daher eine Empfehlung des Produktsicherheitsbeirates ausreichend ist. Die Empfehlung wurde im Frühjahr 2018 beschlossen.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
überwiegend
Meilenstein: Szenario 2: EU-Verordnung über die Sicherheit von Verbraucherprodukten (Änderung der EU-Richtlinie Produktsicherheit)
Details zum Meilenstein
Istzustand (2017)
Die Verhandlungen zum EU Verordnungsvorschlag über die Sicherheit von Verbraucherprodukten wurden sistiert, der Vorschlag aber noch nicht zurückgezogen.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2017
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Verhandlungen der EU-Verordnung im Rat sind seit Dezember 2013 durch die unterschiedliche Positionierung in der Herkunftskennzeichnung blockiert
Zielzustand (Datum)
30. März 2017
Zielzustand (Beschreibung)
Beschluss der EU-Verordnung durch Rat und Europ. Parlament oder Vorlage eines neuen VO-Vorschlages (Neuverhandlungen im Rat bis 31.12.2018)
Erläuterung der Entwicklung
Die Blockade zur Herkunftskennzeichnung ist nach wie vor aufrecht, sodass die Verhandlungen unterbrochen wurden. Die Verhandlungen zum EU Verordnungsvorschlag zur allgemeinen MArktüberwachung werden aber weitergeführt. Eine Novelle der EU Produktsicherheitsrichtlinie ist im Anschluss zu erwarten.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
nicht erreicht
Meilenstein: Szenario 1: Nationale Novellierung des Produktsicherheitsgesetzes (PSG 2004)
Details zum Meilenstein
Istzustand (2017)
Die EU MArktüberwachungsverordnung wird in der Ratsarbeitsgruppe verhandelt.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2017
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Vor allem für den Bereich der Marktüberwachung des OnlineHandels sind einige Veränderungen des PSG 2004 erforderlich. Wenn auf EU-Ebene weiterhin Stillstand herrscht (Entscheidung bis 31.3.2017), muss national novelliert werden.
Zielzustand (Datum)
31. Mai 2017
Zielzustand (Beschreibung)
Erarbeitung einer nationalen PSG-Novelle - Start 1.6.2017; (Beginn Begutachtung 1.3.2018; Veröffentlichung 31.12.2018)
Erläuterung der Entwicklung
Eine PSG-Novelle erscheint verfrüht, da im Anschluss an die Verhandlungen der EU Marktüberwachungsverordnung eine Novelle der EU Produktsicherheitsrichtlinie zu erwarten ist.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
nicht erreicht