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WIRKUNGSZIEL

Stärkung der Rechtsposition der VerbraucherInnen und Sicherstellung einer effektiven Durchsetzung

2017
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Viele nationale Maßnahmen stehen in engstem Zusammenhang mit Entwicklungen auf EU Ebene, die nur teilweise beeinflussbar sind. Die Initiativen der Europäischen Kommission wurden teilweise verzögert vorgelegt. Im Bereich Produktsicherheit waren die Verhandlungen im Rat blockiert. Innerstaatlich ist die Koordinierung konsumentenfreundlicher Positionen weiterhin schwierig, da die Belastungen für die Wirtschaft häufig als gewichtiger als die Stärkung der Konsumentenrechte angesehen werden. Dazu kommt, dass die Federführung für die vertragsrechtlichen EU-Richtlinienvorschläge nicht beim BMASGK liegt.

Das Wirkungsziel wurde vollständig erreicht. Die Durchsetzung der Verbraucherrechte in Zusammenarbeit mit dem Verein für Konsumenteninformation funktioniert weiterhin ausgezeichnet. Soweit die Vollziehung nationaler Gesetze betroffen ist, wurden die Ziele vollständig erreicht. In einigen Fällen sind die Maßnahmen stark von europäischen Entwicklungen abhängig, die nur zum Teil beeinflussbar sind. Auch innerstaatlich wiegen die Anliegen der Wirtschaft häufig mehr als verbraucherpolitische Argumente.