MASSNAHME
Konsumentenfreundliche Umsetzung der EU-RL Zahlungskonten (Vergleichbarkeit von Kontogebühren, Kontowechsel und Zugang zu Zahlungskonten)
Konsumentenfreundliche Umsetzung der EU-RL Zahlungskonten (Vergleichbarkeit von Kontogebühren, Kontowechsel und Zugang zu Zahlungskonten)
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Konsumentenfreundliche Umsetzung der Richtlinie 2014/92/EU über Verbraucherzahlungskonten
Details zum Meilenstein
Istzustand (2017)
Der Istzustand entspricht zur Gänze dem Zielzustand.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2014
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Das Verbraucherzahlungskontogesetz (VZKG) wurde am 8.6.2016 kundgemacht (BGBl I Nr. 35/2016); die Verordnung geht im Juli in Begutachtung; das BMASK veröffentlicht bis 31.10.2016 einen Informationsfolder gem. § 28 Abs. 5 VZKG, um die Öffentlichkeit für die Existenz von Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen, ihre allgemeinen Preisstrukturen, das Recht auf Zugang zu einem solchen Zahlungskonto zu informieren
Zielzustand (Datum)
29. April 2017
Zielzustand (Beschreibung)
BMASK hat die Öffentlichkeit über die Existenz von Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen, ihre allgemeinen Preisstrukturen, das Recht auf Zugang zu einem solchen Zahlungskonto informiert
Erläuterung der Entwicklung
Das BMASK hat auf der website www.konsumentenfragen.at, mittels Plakaten, zwei Broschüren und in Presseaussendungen über das Basiskonto informiert.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze