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MASSNAHME

Konsumentenfreundliche Umsetzung der EU-RL Zahlungskonten (Vergleichbarkeit von Kontogebühren, Kontowechsel und Zugang zu Zahlungskonten)

Konsumentenfreundliche Umsetzung der EU-RL Zahlungskonten (Vergleichbarkeit von Kontogebühren, Kontowechsel und Zugang zu Zahlungskonten)

2017
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Konsumentenfreundliche Umsetzung der Richtlinie 2014/92/EU über Verbraucherzahlungskonten

Details zum Meilenstein

2017

Istzustand (2017)

Der Istzustand entspricht zur Gänze dem Zielzustand.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2014

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Das Verbraucherzahlungskontogesetz (VZKG) wurde am 8.6.2016 kundgemacht (BGBl I Nr. 35/2016); die Verordnung geht im Juli in Begutachtung; das BMASK veröffentlicht bis 31.10.2016 einen Informationsfolder gem. § 28 Abs. 5 VZKG, um die Öffentlichkeit für die Existenz von Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen, ihre allgemeinen Preisstrukturen, das Recht auf Zugang zu einem solchen Zahlungskonto zu informieren

Zielzustand (Datum)

29. April 2017

Zielzustand (Beschreibung)

BMASK hat die Öffentlichkeit über die Existenz von Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen, ihre allgemeinen Preisstrukturen, das Recht auf Zugang zu einem solchen Zahlungskonto informiert

Erläuterung der Entwicklung

Das BMASK hat auf der website www.konsumentenfragen.at, mittels Plakaten, zwei Broschüren und in Presseaussendungen über das Basiskonto informiert.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze