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MASSNAHME

Verbesserung der grenzüberschreitenden Durchsetzung von kollektiven Verbraucherrechten im Rahmen des EU Behördenkooperations-Netzwerkes

Verbesserung der grenzüberschreitenden Durchsetzung von kollektiven Verbraucherrechten im Rahmen des EU Behördenkooperations-Netzwerkes durch Entwicklung effizienterer Kooperationsmechanismen

2017
Massnahme überwiegend erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Verankerung effizienterer Kooperationsmechanismen im Rahmen der Verhandlungen des EU Verordnungsvorschlags

Details zum Meilenstein

2017

Istzustand (2017)

Die Verhandlungen wurden im Herbst 2017 abgeschlossen und der Rechtsakt im Dezember 2017 formal beschlossen.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2015

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

EK hat ihre Strategie für einen digitalen Binnenmarkt für Europa beschlossen. Diese umfasst mehrere Maßnahmen, darunter wird für 2016 eine Überprüfung der Behördenkooperationsverordnung angekündigt; 25.5.2016: die Europäische Kommission beschließt einen Vorschlag für eine Verordnung. Die Verhandlungen im EU Rat beginnen am 10. Juni 2016

Zielzustand (Datum)

29. Juni 2017

Zielzustand (Beschreibung)

Verhandlungen wurden fortgesetzt und der Rechtsakt bis 30.6.2017 beschlossen

Erläuterung der Entwicklung

Die Verhandlungen waren sowohl zwischen den Mitgliedstaaten als auch in der innerstaatlichen Koordinierung außerordentlich kontrovers. Der Widerstand von Justiz- und Wirtschaftsministerium in Österreich führte dazu, dass konsumentenpolitisch sinnvolle Standpunkte nur zum Teil in die Verhandlungen eingebracht werden konnten. Das Ziel des Beschlusses des Rechtsaktes konnte zwar nicht bis 30.6., aber noch (Ende) 2017 erreicht werden.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

überwiegend