MASSNAHME
Sicherstellung eines konsumentenfreundlichen Vertragsrechts im Rahmen des digitalen Binnenmarkts
Sicherstellung eines konsumentenfreundlichen Vertragsrechts im Rahmen des digitalen Binnenmarkts
Massnahme teilweise erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Konsumentenfreundliche Gestaltung der Vorschläge der Europ. Kommission (EK) zum Vertragsrecht im Rahmen des digitalen Binnenmarkts
Details zum Meilenstein
Istzustand (2017)
Im Sommer 2017 wurde eine allgemeine Ausrichtung erreicht. Seitdem findet der Trilog mit dem Europ. Parlament statt.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2015
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
EK hat den Richtlinien-Vorschlag über digitale Inhalte beschlossen
Zielzustand (Datum)
29. Juni 2017
Zielzustand (Beschreibung)
Rat und Europ. Parlament haben den Richtlinien-Vorschlag über digitale Inhalte beschlossen
Erläuterung der Entwicklung
Umstritten ist die Frage, ob Waren, die digitale Inhalte enthalten, auch in den Anwendungsbereich aufgenommen werden sollen.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
teilweise
Meilenstein: EK-Vorschlag über bestimmte vertragsrechtl. Aspekte des Online-Warenhandels u. and. Formen des Fernabsatzes von Waren
Details zum Meilenstein
Istzustand (2017)
Die Europäische Kommission hat im Herbst 2017 ihren Vorschlag abgeändert und den Anwendungsbereich auf den gesamten (auch offline) Warenhandel erweitert. Der Vorschlag wird seitdem in der Ratsarbeitsgruppe diskutiert.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2015
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Vorschlag über bestimmte Aspekte des Online-Warenhandels wurde in EK beschlossen; mit 1.10.2016 sollen die Verhandlungen im Rat beginnen
Zielzustand (Datum)
30. Dezember 2017
Zielzustand (Beschreibung)
Verhandlungen im Rat wurden abgeschlossen
Erläuterung der Entwicklung
Die Erweiterung wurde vom Rat zwar inhaltlich von vielen Mitgliedstaaten begrüßt, die prozedurale Vorgangsweise der EK unter Hinweis auf mangelndes Impact Assessment kritisiert. Auch die inhaltlichen Fragen insb. zum Harmonisierungsgrad und zur Ausgestaltung der Gewährleistung (Hierarchie der Behelfe, Fristenregime) werden kontrovers diskutiert.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
teilweise
Meilenstein: EK-Konsultation zum Fitness-Check (REFIT) des europäischen Verbraucher-und Marketingrechts
Details zum Meilenstein
Istzustand (2017)
Die Europäische Kommission hat entgegen ihrer Ankündigung noch kein Ergebnis des REFIT Prozesses präsentiert bzw noch keine Richtlinienvorschläge vorgelegt.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2015
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
EK kündigt in ihrer Strategie für einen digitalen Binnenmarkt für Europa einen Fitness-Check des Verbraucherrechts an; die Konsultation wird am 12. Juni 2016 eröffnet; Abgabe einer Stellungnahme bis 02.09.2016
Zielzustand (Datum)
29. April 2017
Zielzustand (Beschreibung)
Follow up nach Ergebnis EK-Konsultation (REFIT): Einbringen der Konsumentenschutzposition in Gremien von Rat und EK
Erläuterung der Entwicklung
Die Konsultation durch die Europäische Kommission wurde sehr breit angelegt. Die Diskussionen innerhalb der EK konnten 2017 noch zu keinem Abschluss gebracht werden, sodass in der Ratsarbeitsgruppe keine Gelegenheit bestand, sich seitens der Mitgliedstaaten einzubringen. Gegenüber der EK wurde (beispielsweise bei Veranstaltungen oder dem Consumer Policy Network) auf die Konsumentenposition hingewiesen.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
teilweise