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MASSNAHME

Sicherstellung eines konsumentenfreundlichen Vertragsrechts im Rahmen des digitalen Binnenmarkts

Sicherstellung eines konsumentenfreundlichen Vertragsrechts im Rahmen des digitalen Binnenmarkts

2017
Massnahme teilweise erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Konsumentenfreundliche Gestaltung der Vorschläge der Europ. Kommission (EK) zum Vertragsrecht im Rahmen des digitalen Binnenmarkts

Details zum Meilenstein

2017

Istzustand (2017)

Im Sommer 2017 wurde eine allgemeine Ausrichtung erreicht. Seitdem findet der Trilog mit dem Europ. Parlament statt.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2015

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

EK hat den Richtlinien-Vorschlag über digitale Inhalte beschlossen

Zielzustand (Datum)

29. Juni 2017

Zielzustand (Beschreibung)

Rat und Europ. Parlament haben den Richtlinien-Vorschlag über digitale Inhalte beschlossen

Erläuterung der Entwicklung

Umstritten ist die Frage, ob Waren, die digitale Inhalte enthalten, auch in den Anwendungsbereich aufgenommen werden sollen.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

teilweise

Meilenstein: EK-Vorschlag über bestimmte vertragsrechtl. Aspekte des Online-Warenhandels u. and. Formen des Fernabsatzes von Waren

Details zum Meilenstein

2017

Istzustand (2017)

Die Europäische Kommission hat im Herbst 2017 ihren Vorschlag abgeändert und den Anwendungsbereich auf den gesamten (auch offline) Warenhandel erweitert. Der Vorschlag wird seitdem in der Ratsarbeitsgruppe diskutiert.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2015

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Vorschlag über bestimmte Aspekte des Online-Warenhandels wurde in EK beschlossen; mit 1.10.2016 sollen die Verhandlungen im Rat beginnen

Zielzustand (Datum)

30. Dezember 2017

Zielzustand (Beschreibung)

Verhandlungen im Rat wurden abgeschlossen

Erläuterung der Entwicklung

Die Erweiterung wurde vom Rat zwar inhaltlich von vielen Mitgliedstaaten begrüßt, die prozedurale Vorgangsweise der EK unter Hinweis auf mangelndes Impact Assessment kritisiert. Auch die inhaltlichen Fragen insb. zum Harmonisierungsgrad und zur Ausgestaltung der Gewährleistung (Hierarchie der Behelfe, Fristenregime) werden kontrovers diskutiert.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

teilweise

Meilenstein: EK-Konsultation zum Fitness-Check (REFIT) des europäischen Verbraucher-und Marketingrechts

Details zum Meilenstein

2017

Istzustand (2017)

Die Europäische Kommission hat entgegen ihrer Ankündigung noch kein Ergebnis des REFIT Prozesses präsentiert bzw noch keine Richtlinienvorschläge vorgelegt.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2015

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

EK kündigt in ihrer Strategie für einen digitalen Binnenmarkt für Europa einen Fitness-Check des Verbraucherrechts an; die Konsultation wird am 12. Juni 2016 eröffnet; Abgabe einer Stellungnahme bis 02.09.2016

Zielzustand (Datum)

29. April 2017

Zielzustand (Beschreibung)

Follow up nach Ergebnis EK-Konsultation (REFIT): Einbringen der Konsumentenschutzposition in Gremien von Rat und EK

Erläuterung der Entwicklung

Die Konsultation durch die Europäische Kommission wurde sehr breit angelegt. Die Diskussionen innerhalb der EK konnten 2017 noch zu keinem Abschluss gebracht werden, sodass in der Ratsarbeitsgruppe keine Gelegenheit bestand, sich seitens der Mitgliedstaaten einzubringen. Gegenüber der EK wurde (beispielsweise bei Veranstaltungen oder dem Consumer Policy Network) auf die Konsumentenposition hingewiesen.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

teilweise