MASSNAHME
Sicherstellung der Rechtmäßigkeit und Effektivität der Schlichtungsstellen
Sicherstellung der Rechtmäßigkeit und Effektivität der Schlichtungsstellen
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: AStG (Alternative Streitbeilegungsgesetz) in Umsetzung der Richtlinie 2013/11/EU
Details zum Meilenstein
Istzustand (2017)
Es wurde die Einhaltung der Pflichten der Streitbeilegungsstellen geprüft und für erfüllt befunden.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2015
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Das AStG wurde beschlossen und am 13.8.2015 (BGBl I Nr. 105/2015) kundgemacht
Zielzustand (Datum)
30. März 2017
Zielzustand (Beschreibung)
BMASK evaluiert als gem. § 24 AStG zuständige Behörde bis 31.3.2017 das Funktionieren der Alternativen Streitbeilegungsstellen
Erläuterung der Entwicklung
Die Streitbeilegungsstellen haben gem AStG bestimmte Informationen auf der Website zu veröffentlichen und einen jährlichen Tätigkeitsbericht zu erstellen. Diesen Verpflichtungen sind die Streitbeilegungsstellen zufriedenstellend nachgekommen.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze