MASSNAHME
Solidarische Finanzierung des Gesundheitswesens
Solidarische Finanzierung des Gesundheitswesens Sicherstellung der finanziellen Nachhaltigkeit des Gesundheitswesens durch Konsolidierung der finanziellen Leistungsfähigkeit, u.a. durch verbindliche Vereinbarungen von Finanzzielen (Kostendämpfungsmaßnahmen) und deren Umsetzung sowie unter Berücksichtigung der gesetzlich beschlossenen Bundesmittel
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Zum Jahresende liegt keine Verschuldung der Gebietskrankenkassen vor
Details zum Meilenstein
Istzustand (2017)
Zum Jahresende lag keine Verschuldung vor.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2015
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Zum Jahresende 2015 lag keine Verschuldung der Gebietskrankenkassen vor
Zielzustand (Datum)
30. Dezember 2017
Zielzustand (Beschreibung)
Zum Jahresende 2017 liegt keine Verschuldung der Gebietskrankenkassen vor
Erläuterung der Entwicklung
Das Ziel konnte plangemäß umgesetzt werden.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze
Meilenstein: Die Krankenversicherungsträger weisen im Geschäftsjahr keinen Gebarungsabgang auf
Details zum Meilenstein
Istzustand (2017)
Die Krankenversicherungsträger wiesen keinen Gebarungsabgang auf
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2015
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Die Krankenversicherungsträger wiesen im Geschäftsjahr 2015 keinen Gebarungsabgang auf
Zielzustand (Datum)
30. Dezember 2017
Zielzustand (Beschreibung)
Die Krankenversicherungsträger weisen im Geschäftsjahr 2017 keinen Gebarungsabgang auf
Erläuterung der Entwicklung
Das Ziel konnte plangemäß umgesetzt werden.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze