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MASSNAHME

Solidarische Finanzierung des Gesundheitswesens

Solidarische Finanzierung des Gesundheitswesens Sicherstellung der finanziellen Nachhaltigkeit des Gesundheitswesens durch Konsolidierung der finanziellen Leistungsfähigkeit, u.a. durch verbindliche Vereinbarungen von Finanzzielen (Kostendämpfungsmaßnahmen) und deren Umsetzung sowie unter Berücksichtigung der gesetzlich beschlossenen Bundesmittel

2017
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Zum Jahresende liegt keine Verschuldung der Gebietskrankenkassen vor

Details zum Meilenstein

2017

Istzustand (2017)

Zum Jahresende lag keine Verschuldung vor.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2015

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Zum Jahresende 2015 lag keine Verschuldung der Gebietskrankenkassen vor

Zielzustand (Datum)

30. Dezember 2017

Zielzustand (Beschreibung)

Zum Jahresende 2017 liegt keine Verschuldung der Gebietskrankenkassen vor

Erläuterung der Entwicklung

Das Ziel konnte plangemäß umgesetzt werden.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze

Meilenstein: Die Krankenversicherungsträger weisen im Geschäftsjahr keinen Gebarungsabgang auf

Details zum Meilenstein

2017

Istzustand (2017)

Die Krankenversicherungsträger wiesen keinen Gebarungsabgang auf

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2015

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Die Krankenversicherungsträger wiesen im Geschäftsjahr 2015 keinen Gebarungsabgang auf

Zielzustand (Datum)

30. Dezember 2017

Zielzustand (Beschreibung)

Die Krankenversicherungsträger weisen im Geschäftsjahr 2017 keinen Gebarungsabgang auf

Erläuterung der Entwicklung

Das Ziel konnte plangemäß umgesetzt werden.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze