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MASSNAHME

Umsetzung von Gleichstellungsmaßnahmen in den LV mit den Universitäten

Umsetzung von Gleichstellungsmaßnahmen in den LV mit den Universitäten (Erhöhung der Frauenanteile, Schließung der Einkommensschere zwischen Frauen und Männern, Erhöhung der Anteile des unterrepräsentierten Geschlechts in allen Bereichen und Hierarchieebenen, wo Frauen oder Männer unterrepräsentiert sind) sowie Weiterentwicklung eines Gender Monitoring für Fachhochschulen und Privatuniversitäten, um den Status Quo der Gleichstellung in Bereichen, wo Frauen unterrepräsentiert sind, abzubilden

2017
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Quotengerecht besetzte universitäre Leitungsorgane (Rektorate)

Details zur Kennzahl

2017

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

100

%

Zielzustand

100

%

Erläuterung der Entwicklung

2017 konnten schon das dritte Jahr in Folge in allen Rektoraten eine quotengerechte Besetzung festgestellt werden.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2016

Ausgangspunkt der Planung

100


Quelle

BMBWF (uni:data)

Berechnungsmethode

Anteil der quotengerecht besetzen Rektorate an allen Rektoraten

Kennzahl: Quotengerecht besetzte universitäre Leitungsorgane (Senate)

Details zur Kennzahl

2017

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

50

%

Zielzustand

54,5

%

Erläuterung der Entwicklung

Die Folgen der Umstellung der gesetzlichen Mindestfrauenquote wurden bei der Zielwertfestlegung unterschätzt. Diese erhöhte sich durch die UG-Novelle BGBl. I Nr. 21/2015 von einem gesetzlichen Mindestfrauenanteil von 40% auf den Mindestfrauenanteil von 50%. Konkret bedeutet das ein (bei 18 Mitgliedern) bzw. zwei zusätzliche weibliche Mitglieder (bei 26 Mitgliedern) zur Quotenerfüllung. Einige Universitäten verfehlten die erforderliche Geschlechterparität nur knapp (Universität Wien, Medizinische Universität In-nsbruck, Universität Mozarteum Salzburg: jeweils ein weibliches Mitglied zu wenig).

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2016

Ausgangspunkt der Planung

68,2


Quelle

BMBWF (uni:data)

Berechnungsmethode

Anteil der quotengerecht besetzten Senate an allen Senaten

Kennzahl: Quotengerecht besetzte universitäre Leitungsorgane (Universitätsräte)

Details zur Kennzahl

2017

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

95,5

%

Zielzustand

100

%

Erläuterung der Entwicklung

Nur ein einziger Universitätsrat hat die Quotenvorgabe nicht erfüllen können: An der Universität Linz ist unvorhergesehen ein weibliches Mitglied ausgeschieden. Damit konnte die gesetzlich vorgeschriebene Frauenquote nicht mehr erfüllt werden. Mittlerweile ist dieser Universitätsrat (neue Funktionsperiode ab 01.03 2018) aber wieder quotengerecht besetzt.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2016

Ausgangspunkt der Planung

100


Quelle

BMBWF (uni:data)

Berechnungsmethode

Anteil der quotengerecht besetzten Universitätsräte an allen Universitätsräten

Kennzahl: Quotengerecht besetzte universitäre Leitungsorgane

Details zur Kennzahl

2017

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

81,8

%

Zielzustand

84,8

%

Erläuterung der Entwicklung

Jeweils ein Universitätsrat und ein Universitätssenat haben die geplante Zielsetzung für 2017 verfehlt: An der Universität Linz ist beim Universitätsrat unvorhergesehen ein weibliches Mitglied ausgeschieden. Damit konnte die gesetzlich vorgeschriebene Frauenquote nicht mehr erfüllt werden. Mittlerweile ist dieser Universitätsrat (neue Funktionsperiode ab 01.03 2018) aber wieder quotengerecht besetzt.
Bezüglich der Senate wurden die Folgen der Umstellung der gesetzlichen Mindestfrauenquote bei der Zielwertfestlegung unterschätzt. Diese erhöhte sich durch die UG-Novelle BGBl. I Nr. 21/2015 von einem gesetzlichen Mindestfrauenanteil von 40% auf den Mindestfrauenanteil von 50%. Konkret bedeutet das ein (bei 18 Mitgliedern) bzw. zwei zusätzliche weibliche Mitglieder (bei 26 Mitgliedern) zur Quotenerfüllung. Einige Universitäten verfehlten die erforderliche Geschlechterparität nur knapp (Universität Wien, Medizinische Universität Innsbruck, Universität Mozarteum Salzburg: jeweils ein weibliches Mitglied zu wenig).

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2016

Ausgangspunkt der Planung

89,4


Quelle

BMBWF (uni:data)

Berechnungsmethode

Anteil der quotengerecht besetzten universitären Leitungsorgane (Rektorate, Senate, Universitätsräte) an allen universitären Leitungsorganen

Kennzahl: Gender Pay Gap

Details zur Kennzahl

2017

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

94,3

%

Zielzustand

91,6

%

Erläuterung der Entwicklung

Ein Gesamt-Gender Pay Gap über alle erfassten Professor/innen und Laufbahnstellenkategorien hinweg, der als IST-Wert 2015 und damit auch zur Festlegung des Zielwerts für 2017 herangezogen wurde, wird in dieser Form nicht mehr erfasst. Vielmehr wurde die zu Grunde liegende Wissensbilanz-Kennzahl 1.A.4 entscheidend weiterentwickelt und steuerungsrelevanter ausgestaltet: So wird der Gesamt-Gender Pay Gap nur mehr auf Basis kollektivvertraglicher Beschäftigungsverhältnisse errechnet, zudem wurde die Definitionsmenge auf die Professor/innenkategorien eingegrenzt.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2015

Ausgangspunkt der Planung

91,5


Quelle

BMBWF (uni:data)

Berechnungsmethode

Durchschnittlicher Lohn einer Universitätsprofessorin in Relation zum durchschnittlichen Lohn eines Universitätsprofessors

Meilenstein: Umsetzung der strategischen Gleichstellungsziele der Leistungsvereinbarungen mit den Universitäten

Details zum Meilenstein

2017

Istzustand (2017)

2017 wurden die strategischen Gleichstellungsziele der Leistungsvereinbarungen 2016-2018 mit den Universitäten weiterhin umgesetzt

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2016

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Die strategischen Gleichstellungsziele sind in den Leistungsvereinbarungen 2016-2018 verankert.

Zielzustand (Datum)

30. Dezember 2017

Zielzustand (Beschreibung)

2016 werden strategische Gleichstellungsziele der Leistungsvereinbarungen 2016-2018 mit den Universitäten umgesetzt

Erläuterung der Entwicklung

Durch die strategische Verankerung von Gleichstellungszielen in den Leistungsvereinbarungen mit den Universitäten konnten substantielle Fortschritte in der Geschlechtergerechtigkeit im tertiären Bildungssektor erreicht werden. Insbesondere die Quoten von Professorinnen und weiblichen Laufbahnstelleninhaberinnen haben sich sehr zufriedenstellend entwickelt.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

überplanmäßig

Meilenstein: Gender Monitoring für Fachhochschulen und Privatuniversitäten

Details zum Meilenstein

2017

Istzustand (2017)

31.12.2017: Die BMBWF-interne Konzeptabstimmung (weitreichendes Konzept inklusive vorgeschlagener Weiterentwicklung bestehender einschlägiger Normen) ist erfolgt.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2016

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Die Konzepterstellung für die Weiterentwicklung des Gender Monitorings für Fachhochschulen und Privatuniversitäten wurde begonnen.

Zielzustand (Datum)

30. Dezember 2017

Zielzustand (Beschreibung)

Publikation von relevanten Gender MonitoringAuswertungen für Fachhochschulen und Privatuniversitäten auf uni:data, basierend auf nach bestehender Rechtslage verfügbaren Daten.

Erläuterung der Entwicklung

Das Gender Monitoring ist insbesondere in denjenigen Bereichen, in denen das BMBWF nicht direkt steuernd eingreifen kann, eine zentrale Methode zum Aufzeigen von bestehenden Geschlechterungerechtigkeiten.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

überwiegend

Meilenstein: Bericht zum Umsetzungsstand der Frauenquoten in universitären Kollegialorganen

Details zum Meilenstein

2017

Istzustand (2017)

31.12.2017: Der Bericht zum Umsetzungsstand der Frauenquote in universitären Kollegialorganen im Kalenderjahr 2016 ist intern fertiggestellt, die Veröffentlichung wird vorbereitet.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2016

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Die Arbeit am Bericht über den Umsetzungsstand der Frauenquote in universitären Kollegialorganen im Kalenderjahr 2015 wurde begonnen

Zielzustand (Datum)

30. Dezember 2017

Zielzustand (Beschreibung)

Der Bericht über den Umsetzungsstand der Frauenquote in universitären Kollegialorganen im Kalenderjahr 2016 wird veröffentlicht

Erläuterung der Entwicklung

Aufgrund ungeplanter Verzögerungen konnte der Bericht noch nicht in der erforderlichen Qualität veröffentlicht werden.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

überwiegend