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MASSNAHME

Umsetzg. der EU-HWRL, Erhaltung, Verbessrg. und Erneuerg. der Wirkung von Schutzmaßn. u. d. Schutzwälder sowie Einzugsgebietsbewirtschaftung

Umsetzung der EU-Hochwasserrichtlinie, Erhaltung, Verbesserung und Erneuerung der Wirkung von Schutzmaßnahmen gegen Naturgefahren und der Schutzwälder sowie Einzugsgebietsbewirtschaftung

2017
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Anteil der Schutzwälder mit ausreichend hoher Schutzwirkung

Details zur Kennzahl

2017

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

44

%

Zielzustand

44

%

Erläuterung der Entwicklung

Zwar wurde bereits im Jahr 2016 mit der Datenaufnahme der Parameter für „Wälder mit Objektschutzwirkung“ im Gelände begonnen. Diese aktuellen Daten sind noch für zwei Bundesländer/Ämter der Landesregierungen (Landesforstdirektionen/Landesforstinspektionen) ausständig und stehen erst mit Jahresende 2018 in genehmigter Form zur Verfügung. Für das Jahr 2017 wurde daher die Fläche fachgutachtlich geschätzt. Zukünftig (2019) werden die Ergebnisse der Aufnahmen mit den Daten der Österreichischen Waldinventur ergänzt und ausgewertet.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2014

Ausgangspunkt der Planung

42


Quelle

BMNT, III/4

Berechnungsmethode

Jährliche Abschätzung der Schutzfunktionalität (Bezirksrahmenplanung) unterlegt mit Erfahrungswerten aus praktischen Projektdurchführungen, wo standörtlich Parameter erhoben werden (www.naturgefahren.at/massnahmen/oswi - nähere Informationen). Es wird dabei ein Gesamtmodell, bei dem durch sogenannte „Ampelfarben“ der Anteil der beplanten Waldflächen mit Objektschutzwirkung nach dem Ausmaß der Schutzwirkung dargestellt ist, umgesetzt: Ampelfarbe rot bedeutet dabei „geringe Schutzwirkung“ → kritisch, Ampelfarbe gelb bedeutet "verminderte Schutzwirkung" → kritisch/ labil, Ampelfarbe grün bedeutet "ausreichend hohe Schutzwirkung" → stabil. Die – wenn auch geringe – Zunahme dieser Kennzahl bedeutet, dass vermehrt Maßnahmen, durch die der Erhalt oder die Verbesserung der Objektschutzwirkung angestrebt wird, erfolgreich getroffen wurden.

Meilenstein: Bundesentwurf "Risikobewertung" liegt vor

Details zum Meilenstein

2017

Istzustand (2017)

Bundesentwurf "Risikobewertung" liegt vor

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2016

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Überprüfung der Signifikanzkriterien aus der ersten Risikobewertung

Zielzustand (Datum)

21. Dezember 2017

Zielzustand (Beschreibung)

Bundesentwurf "Risikobewertung" liegt vor

Erläuterung der Entwicklung

Der Bundesentwurf „Risikobewertung“ wurde mit 22.12.2016 an die Länder übermittelt. Nach deren Rückmeldungen wurde der endgültige Bundesentwurf „Risikobewertung“ termingerecht bis 22.12.2017 fertiggestellt.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze