MASSNAHME
Erweiterung der Schulautonomie durch organisatorische, personelle und pädagogische Gestaltungsspielräume
Erweiterung der Schulautonomie durch organisatorische, personelle und pädagogische Gestaltungsspielräume
Massnahme überwiegend erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Modell zur erweiterten Personalautonomie
Details zum Meilenstein
Istzustand (2017)
Das Modell zur erweiterten Personalautonomie an den Schulen wurde mit Kundmachung des Bildungsreformgesetzes am 15.9.2017 gesetzlich verankert. Die Umsetzung in Bundesschulen begann mit 1.1. 2018. Der Beginn der Umsetzung in den Pflichtschulen ist für 1.1.2019 geplant.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2016
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Ein Modell zur erweiterten Personalautonomie an den Schulen ist in Ausarbeitung und liegt im 4. Quartal 2016 vor.
Zielzustand (Datum)
30. Dezember 2017
Zielzustand (Beschreibung)
Das Modell zur erweiterten Personalautonomie an den Schulen ist gesetzlich verankert und ab dem Schuljahr 2017/18 (Herbst 2017) in Umsetzung.
Erläuterung der Entwicklung
Das Bildungsreformgesetz, welches die Maßnahmen zur erweiterten Personalautonomie an Schulen enthält, wurde, aufgrund intensiver Verhandlungen, mit 28.6. 2017 weit später als erwartet im Nationalrat beschlossen. Dadurch hat sich sowohl die gesetzliche Verankerung als auch die Erarbeitung eines Modells zur Umsetzung der erweiterten Personalautonomie verzögert. Schulleitungen haben durch die gesetzlichen Änderungen nun das Recht, Gutachten hinsichtlich Kriterien-Erfüllung der Lehrpersonen bzw. eine Stellungnahme zur Bewerbung abzugeben. Ein Konzept zum Recruiting-Prozess lag mit Ende 2017 vor und wird seit 1.1.2018 für Bundesschulen angewendet. Die Umsetzung in den Pflichtschulen startet mit 1.1.2019.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
überwiegend
Meilenstein: Modell zur erweiterten Organisationsautonomie
Details zum Meilenstein
Istzustand (2017)
Die gesetzliche Verankerung der erweiterten Organisationsautonomie für Schulen liegt seit 15.9.2017, mit der Kundmachung des Bildungsreformgesetzes vor. Umsetzungskonzepte werden laufend ausgearbeitet. Diese werden, je nach In-Kraft-Treten, beginnend mit dem Schuljahr 2018/19 umgesetzt.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2016
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Ein Modell zur erweiterten Organisationsautonomie an den Schulen ist in Ausarbeitung und liegt im 4. Quartal 2016 vor.
Zielzustand (Datum)
30. Dezember 2017
Zielzustand (Beschreibung)
Das Modell zur erweiterten Organisationsautonomie an den Schulen ist gesetzlich verankert und ab dem Schuljahr 2017/18 (Herbst 2017) in Umsetzung.
Erläuterung der Entwicklung
Das Bildungsreformgesetz, welches die Maßnahmen zur erweiterten Organisationsautonomie an Schulen enthält, wurde, aufgrund intensiver Verhandlungen, mit 28.6. 2017 weit später als erwartet im Nationalrat beschlossen. Dadurch hat sich sowohl die gesetzliche Verankerung als auch die Erarbeitung eines Modells zur Umsetzung der erweiterten Organisationsautonomie verzögert. Die gesetzlichen Grundlagen liegen mittlerweile vor und das BMBWF arbeitet in einer komplexen Projektstruktur an Umsetzungskonzepten zu folgenden Maßnahmen der Organisationsautonomie: Flexibilisierung in der Unterrichtsorganisation und-entwicklung, Personalentwicklung und Organisationsentwicklung der Schule, Weiterentwicklung des Qualitätsmanagements, Entwicklung der Qualitätssicherung.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
überwiegend
Meilenstein: Modell zur autonomen Gestaltung der Kustodiate zu Allgemein bildenden höheren Schulen und Berufsbildenden mittleren und höheren Schulen
Details zum Meilenstein
Istzustand (2017)
Das Modell zur autonomen Gestaltung der Kustodiate wurde mit dem Bildungsreformgesetz 2017 beschlossen.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2016
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Ein Modell zur autonomen Gestaltung der Kustodiate zu AHS und BMHS ist in Ausarbeitung und liegt im 4. Quartal 2016 vor.
Zielzustand (Datum)
30. Dezember 2017
Zielzustand (Beschreibung)
Das Modell zur autonomen Gestaltung der Kustodiate zu Allgemein bildenden höheren Schulen (AHS) und Berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (BMHS) ist gesetzlich verankert und ab dem Schuljahr 2017/18 (Herbst 2017) in Umsetzung.
Erläuterung der Entwicklung
Mit dem Schuljahr 2018/19 werden rund 75% der verfügbaren Ressourcen für Kustodiate den Schulleitungen zum autonomen Einsatz übertragen.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
überwiegend