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WIRKUNGSZIEL

Steigerung der Effektivität und Effizienz in der Bildungsverwaltung

Steigerung der Effektivität und Effizienz in der Bildungsverwaltung

2017
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Vorhaben

Ein Vorhaben ist ein Bündel an Tätigkeiten, welche durch die Ressorts erbracht werden. Hierbei werden zwei Arten von Vorhaben unterschieden:

Bei Regelungsvorhaben handelt es sich etwa um Bundesgesetze, Verordnungen und zwischenstaatliche Vereinbarungen. Sonstige Vorhaben stellen beispielsweise große Bauprojekte, Infrastrukturvorhaben oder größere Anschaffungen dar.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Die Effektivität und Effizienz der Bildungsverwaltung ist im größeren Kontext der am 17.11.2015 von der Bundesregierung beschlossenen Bildungsreform zu sehen. Mit dem Schulrechtsänderungsgesetz 2016 wurde bereits die Reform der Grundschule umgesetzt, die eine Vielzahl von verwaltungsintensiven Schulversuchen im Bereich der alternativen Leistungsbeurteilung überflüssig gemacht hat. Als größtes Reformvorhaben wurde mit dem Bildungsreformgesetz 2017 eine erweiterte Schulautonomie und die Neugestaltung der Schulbehördenorganisation implementiert. Diese Maßnahmen werden aufgrund der Konzentration von Verantwortlichkeiten und der weitreichenden Verlagerung der Entscheidungsbefugnisse in organisatorischen Belangen an die Schulen positive Auswirkungen auf die Effektivität und Effizienz in der Schulverwaltung haben.

Die Entwicklung der Indikatoren verläuft planmäßig. Mit der Überführung der alternativen Leistungsbeurteilung in der Grundschule vom Versuchsstadium in das Regelschulwesen ist es zu einem weiteren signifikanten Rückgang der Anzahl an Schulversuchen gekommen. Der Anteil der Kustodiate, die autonom von den Schulen eingesetzt werden können, ist weiterhin konstant auf einem geringen Niveau. Ein Wandel hin zum weitgehend schulautonomen Einsatz wird durch das Bildungsreformgesetz 2017 mit dem Schuljahr 2018/19 vollzogen. Der Anteil der Personalausgaben für die Schulverwaltung an den gesamten Personalausgaben ist zwar im Jahr 2017 gestiegen, dies ist jedoch auf eine Verlagerung der Agenden der zentralen Reifeprüfung in das BMBWF zurückzuführen, wodurch für die Zukunft weitere Synergieeffekte zu erwarten sind.