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WIRKUNGSZIEL

Steigerung der Effektivität und Effizienz in der Schulorganisation und Bildungsverwaltung

Steigerung der Effektivität und Effizienz in der Schulorganisation und Bildungsverwaltung

2018
Wirkungsziel überwiegend erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Zuständigkeit
Status Ziel-Erreichungsgrad
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Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Die Effektivität und Effizienz der Bildungsverwaltung ist im größeren Kontext der am 17.11.2015 von der Bundesregierung beschlossenen Bildungsreform zu sehen. Das Bildungsreformgesetz wurde mit 28.6.2017 im Nationalrat beschlossen und mit 15.9.2017 kundgemacht. Die gesetzlichen Bestimmungen der Bildungsreform traten nun in Kraft. Als größtes Reformvorhaben wurde mit dem Bildungsreformgesetz 2017 eine erweiterte Schulautonomie und die Neugestaltung der Schulbehördenorganisation implementiert. Diese Maßnahmen werden aufgrund der Konzentration von Verantwortlichkeiten und der weitreichenden Verlagerung der Entscheidungsbefugnisse in organisatorischen Belangen an die Schulen positive Auswirkungen auf die Effektivität und Effizienz in der Schulverwaltung haben. Außerdem wird durch die Neuordnung einer gemeinsamen, einheitlichen Bildungsbehörde, der Bildungsdirektion, für Transparenz und Effektivität in der Schulverwaltung gesorgt. Die gesetzlichen Bestimmungen der Bildungsreform traten nun schrittweise in Kraft. Die zentralen Neuerungen im Bereich Schulautonomie wurden mit September 2018 wirksam, die Neugestaltung der Schulbehördenorganisation mit Beginn 2019. Die Bildungsreform betrifft alle 5.800 österreichischen Schulen mit ihren 1.124.633 Schülerinnen und Schülern und ihre Eltern sowie 126.229 Lehrer/innen. Folgende Ziele werden mit der Reform verfolgt:
• Maximale pädagogische Gestaltungsfreiheit am einzelnen Schulstandort zur Erstellung innovativer Bildungsangebote bei gleichzeitiger Planungs- und Ressourcensicherheit
• Ermöglichung regionaler Bildungskonzepte, in denen Schulprofile sinnvoll aufeinander abgestimmt und Übergänge für Schüler/innen optimal gestaltet werden
• Bessere Qualifizierung von Schulleitungen und bedarfsgerechte, autonom am Schulstandort ausgerichtete Fort- und Weiterbildung für Lehrer/innen
• Erhöhung der Transparenz und verbesserte Steuerung des Schulsystems durch eine gemeinsame einheitliche Bund-Länder-Bildungsbehörde
• Gezielte Qualitätsentwicklung durch besseres Qualitätsmanagement und einheitliches Bildungscontrolling

Die Steigerung der Effektivität und Effizienz in der Bildungsverwaltung ist ein zentrales Anliegen des Ressorts. Die Entwicklung der Indikatoren verläuft planmäßig. Der Anteil der Personalausgaben für die Schulverwaltung an den gesamten Personalausgaben ist zwar im Jahr 2018 gestiegen, dies ist jedoch auf die Veränderung des Verhältnisses Lehrpersonal (+0,5 %) / Verwaltungspersonal (-1,0 %) zurückzuführen. Wie bereits im Vorjahr ist dies darauf zurückzuführen, dass mit 1.1.2017, die bis dahin in das BIFIE ausgelagerten Agenden rund um die zentrale Reifeprüfung in die Zentralstelle übernommen wurden. Dadurch kam es zu einer Verschiebung von Sachaufwand in Personalaufwand. Bereinigt um diese Organisationsänderung beträgt der Istzustand für 2018 lediglich 3,58 %, womit der Zielzustand sogar unterschritten wäre..
Bei der Entwicklung hin zu einer bedarfsgerechten, autonom am Schulstandort ausgerichteten Fort- und Weiterbildung für Lehrer/innen konnte ein Erfolg erzielt werden. Von den Pädagogischen Hochschulen wurden zahlreiche Programme für Fortbildungsveranstaltungen im Zusammenhang mit Schulentwicklungsprojekten erstellt. Die verstärkte Fokussierung auf schulinterne und schulübergreifende Lehrer/innenfortbildungsveranstaltungen (SCHILF und SCHÜLF) im Fortbildungsangebot der Pädagogischen Hochschulen wurde intensiv kommuniziert. So konnten 2018 bereits 23 % der Fort- und Weiterbildungsformate in Form von schulzentrierten Formaten angeboten werden. Eine weitere Erhöhung auf 25 % wird allerdings angestrebt. Die Ermöglichung regionaler Bildungskonzepte, in denen Schulprofile sinnvoll aufeinander abgestimmt und Übergänge für Schüler/innen optimal gestaltet werden, wurde vom BMBWF durch die Bildung von Clustern angestrebt. Seit 1.9.2018 ist die Bildung eines Clusters möglich. Für 2018 war die Implementierung von 3 Pflichtschul- und 2 Bundesschulclustern geplant. Auch hier konnte ein Erfolg erzielt werden. Im Burgenland wurden vier Pflichtschulcluster und jeweils ein Bundesschulcluster in der Steiermark und in Vorarlberg eingerichtet. Für das Schuljahr 2019/2020 ist die Implementierung weiterer Cluster geplant.
Auch die neue Auswahl der Lehrkräfte an Bundesschulen, die im Rahmen der Bildungsreform 2017 beschlossen wurde, wurde 2018 das erste Mal durchgeführt. Schulleitungen ist es dadurch möglich, sich ihre Lehrkräfte selbst auszuwählen. Für das Jahr 2018 sind jedoch noch keine validen Daten für die Berechnung dieses neuen Indikators vorhanden. Die Auswertungsmöglichkeit wurde jedoch bereits in Auftrag gegeben. Bis 2025 wird ein Wert von 75 % dargestellt.
Die Umsetzung der Bildungsreform 2017 verläuft jedoch planmäßig und erste Erfolge stellen sich bereits ein.