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MASSNAHME

Verbesserte Qualitätssicherung und verbindliches Qualitätsmanagement

2018
Massnahme überwiegend erreicht

Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Pädagogische Zielsteuerung und standardisierte Ergebnisdokumentation für jeden Schulstandort

Details zum Meilenstein

2018

Istzustand (2018)

Das Gesamtkonzept für das Bildungscontrolling liegt teilweise vor. Maßnahmen und Instrumente für die Zielsteuerung und standardisierte Ergebnisdokumentation der Schulen liegen ebenfalls in Teilen vor.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2017

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Die im Rahmen von SQA und QIBB existierenden QM-Instrumente sind zum Teil zu wenig verbindlich bzw. nicht ausreichend für Controlling-Maßnahmen nutzbar.

Zielzustand (Datum)

31. August 2018

Zielzustand (Beschreibung)

Ein Gesamtkonzept für das Bildungscontrolling gemäß § 5 BD-EG liegt vor und die entsprechenden Maßnahmen und Instrumente für die Zielsteuerung und standardisierte Ergebnisdokumentation der Schulen sind daraus abgeleitet.

Erläuterung der Entwicklung

Bildungscontrolling stellt die durchgehende Prüfung der Erreichung von Bildungszielen durch systematisches Bildungsmonitoring und externe Evaluation der Schulen auf Basis eines einheitlichen Qualitätsrahmens dar. Es setzt sich daher aus verschiedenen Komponenten zusammen, die teilweise ebenfalls erst durch das Bildungsreformgesetz 2017 geschaffen wurden und 2018 noch nicht final entwickelt wurden. Ein Gesamtkonzept für das Bildungscontrolling sowie die dazugehörigen Instrumente, werden für Sommer 2019 erwartet.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

teilweise

Meilenstein: Verhaltensvereinbarungen und Abbau von Schulpflichtverletzungen

Details zum Meilenstein

2018

Istzustand (2018)

Die Straffung des Verfahrens ist mit Schuljahr 2018/19 gesetzlich umgesetzt.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2017

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Fünfstufiges Verfahren zur Handhabung von Schulpflichtverletzung, das sich in der Praxis als sehr umständlich und nicht ausreichend wirksam erwiesen hat, liegt vor.

Zielzustand (Datum)

30. Dezember 2018

Zielzustand (Beschreibung)

Straffung des Verfahrens zur Erhöhung der Treffsicherheit und Verbindlichkeit ist gesetzlich umgesetzt.

Erläuterung der Entwicklung

Ab dem Schuljahr 2018/19 gelten neue konsequentere Regeln für das unentschuldigte Fernbleiben vom Unterricht. Nach dem neuen § 25 Schulpflichtgesetz müssen Erziehungsberechtigte bereits mit einer Anzeige rechnen, wenn ihre schulpflichtigen Kinder an mehr als drei Schultagen fehlen. Durchrechnungszeitraum dafür ist nun die gesamte Pflichtschulzeit von der ersten bis zur neunten Schulstufe und nicht mehr nur ein Schuljahr bzw. das Schulsemester. In diesem Zusammenhang wird ein Fehlen dann als ungerechtfertigt gewertet, wenn weder die Schülerinnen und Schüler noch die Eltern in irgendeiner Form tätig werden und Kontakt mit der Schule aufnehmen. Nach alter Rechtslage wurden entsprechende Maßnahmen erst bei fünf unentschuldigten Fehltagen, 30 versäumten Unterrichtsstunden oder drei aufeinander folgenden Tagen innerhalb eines Schuljahres ausgesprochen.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze

Meilenstein: 360 Grad-Feedback für Lehrerinnen und Lehrer

Details zum Meilenstein

2018

Istzustand (2018)

Die Analyse von internationalen Beispielen zum Schülerinnen- und Schüler-Feedback ist in Erarbeitung, ein Konzept für die Ausgestaltung und Implementierung des 360 Grad-Feedbacks ist in Erarbeitung.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2017

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Es existieren keine standardisierten, generell gültigen Instrumente für das Feedback von Schülerinnen und Schülern an das Lehrpersonal.

Zielzustand (Datum)

30. Dezember 2018

Zielzustand (Beschreibung)

Die Analyse von internationalen Beispielen zum Schülerinnen und Schüler Feedback ist abgeschlossen, ein Konzept für die Ausgestaltung und Implementierung des 360 Grad-Feedbacks liegt vor.

Erläuterung der Entwicklung

Das Projekt „360 Grad-Feedback“ ist eingebettet in den Prozess der in der Bildungsreform vorgesehenen Neuausrichtung des schulischen Qualitätsmanagements (QM), in dem die beiden bestehenden QM-Systeme „SQA – Schulqualität Allgemeinbildung“ und „QIBB – QualitätsInitiative BerufsBildung“ zu einem alle Schularten umfassenden QM-System weiterentwickelt werden. Die Projektumsetzung erfolgt in Abstimmung mit diesem Prozess. Die Analyse von internationalen Beispielen zum Schülerinnen- und Schüler-Feedback wird bis 15.07.2019 vorliegen, ein Konzept für die Ausgestaltung und Implementierung des 360 Grad-Feedbacks wird bis 15.07.2019 vorliegen.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

überwiegend