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WIRKUNGSZIEL

Steigerung der Effektivität und Effizienz in der Bildungsverwaltung

Steigerung der Effektivität und Effizienz in der Bildungsverwaltung

2016
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Vorhaben

Ein Vorhaben ist ein Bündel an Tätigkeiten, welche durch die Ressorts erbracht werden. Hierbei werden zwei Arten von Vorhaben unterschieden:

Bei Regelungsvorhaben handelt es sich etwa um Bundesgesetze, Verordnungen und zwischenstaatliche Vereinbarungen. Sonstige Vorhaben stellen beispielsweise große Bauprojekte, Infrastrukturvorhaben oder größere Anschaffungen dar.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Die Effektivität und Effizienz der Bildungsverwaltung ist im größeren Kontext der am 17.11.2015 von der Bundesregierung beschlossenen Bildungsreform zu sehen. Mit dem Schulrechtsänderungsgesetz 2016 wurde bereits die Reform der Grundschule umgesetzt, die eine Vielzahl von verwaltungsintensiven Schulversuchen im Bereich der alternativen Leistungsbeurteilung überflüssig machen wird. Als größtes Reformvorhaben wurde 2016 begonnen, die Implementierung einer erweiterten Schulautonomie und die Neugestaltung der Schulbehördenorganisation vorzubereiten. Diese Maßnahmen werden aufgrund der Konzentration von Verantwortlichkeiten und der weitreichenden Verlagerung der Entscheidungsbefugnisse in organisatorischen Belangen an die Schulen positive Auswirkungen auf die Effektivität und Effizienz in der Schulverwaltung haben.

Die Entwicklung der Indikatoren verläuft planmäßig. Mit der Überführung der zentralen Reifeprüfung an allgemein bildenden höheren Schulen (AHS) vom Versuchsstadium in das Regelschulwesen ist es zu einem signifikanten Rückgang der Anzahl an Schulversuchen gekommen. Der Anteil der Kustodiate, die autonom von den Schulen eingesetzt werden können, ist weiterhin konstant auf einem geringen Niveau. Mit einer Steigerung ist planmäßig erst mit der Umsetzung des Autonomiepakets der Bildungsreform zu rechnen. Der Anteil der Personalausgaben für die Schulverwaltung an den gesamten Personalausgaben schwankt in den letzten Jahren geringfügig um einen Wert von 3,62%. Als mittelfristiges Ziel wird eine Senkung unter 3,6% angestrebt. Diese kann nachhaltig erst durch die Umsetzung der Maßnahmen der Bildungsreform erreicht werden. Bis dahin werden die Personalausgaben für die Schulverwaltung einem Monitoring unterzogen.