Mit dem Wegfall der Schulversuche zur alternativen Leistungsbeurteilung in der Grundschule durch das Schulrechtsänderungsgesetz 2016 hat sich die Anzahl der Schulversuche gegenüber dem Ausgangswert mehr als Halbiert. Damit ist der mittelfristige Zielzustand bereits dauerhaft unterschritten. Mit dem Bildungsreformgesetz 2017 wurden darüber hinaus die Schulversuche neu geregelt. Bestehende Schulversuche enden spätestens mit dem Schuljahr 2024/25.
Quelle
BMBF, Bildungsdokumentation
Berechnungsmethode
Absolute Zahl der Schulversuche (alle Schultypen) in Relation zur absoluten Zahl aller Schulen im jeweiligen Schuljahr