MASSNAHME
Entwicklung von Standards mit den Landesrechnungshöfen, z.B. bei Gemeindeprüfungen
Entwicklung von Standards mit den Landesrechnungshöfen, z.B. bei Gemeindeprüfungen
Massnahme nicht erreicht
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Erarbeitung eines Leitfadens mit den Landesrechnungshöfen
Details zum Meilenstein
Istzustand (2017)
Istzustand des Meilensteins nicht vorhanden
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2016
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Derzeit gibt es noch keine Arbeitsgruppe mit den Landesrechnungshöfen zur Erarbeitung von Standards
Zielzustand (Datum)
30. Dezember 2017
Zielzustand (Beschreibung)
Ein Leitfaden liegt vor und kann im Rahmen von Gebarungsüberprüfungen herangezogen werden
Erläuterung der Entwicklung
Dem Rechnungshof ist die enge Zusammenarbeit mit den Landesrechnungshöfen ein großes Anliegen. Im Jahr 2017 investierte er daher seine Ressourcen vor allem in den Erfahrungsaustausch und den Aufbau einer gemeinsamen Grundausbildung. Die Erarbeitung des Leitfadens zur Prüfmethodik bzw. von Standards in diesem Bereich wurde daher auf die Folgejahre verschoben. Gleichzeitig soll diese Maßnahme um die Erarbeitung von Kernaussagen als Unterstützung für eine gemeinsame Spruchpraxis des Rechnungshofs mit den Landesrechnungshöfen erweitert werden.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
nicht erreicht